Schweiz-Italien: dauerhafte Steuerregeln für Homeoffice
Die Schweiz und Italien haben eine Erklärung unterzeichnet, in der Regeln für die Besteuerung von Homeoffice festgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2024 können italienische Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne dass dadurch der Grenzgängerstatus oder die Besteuerungsregeln in Frage gestellt werden. Die HKGR begrüsst diese Einigung ausdrücklich.