Ursprungszeugnisse

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Wofür wird ein Ursprungszeugnis benötigt?

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Ursprungszeugnisse basieren auf den nichtpräferenziellen Ursprungsregeln und werden ausschliesslich von den Handelskammern beglaubigt.

Ursprungszeugnisse dienen zum Nachweis des Ursprungs sowie des Wertes einer Ware. Sie können weitere Angaben enthalten, die zur Identifizierung der Ware erforderlich sind. Waren haben Schweizer Ursprung, wenn sie in der Schweiz vollständig erzeugt oder genügend bearbeitet wurden. Der ausländische Ursprung darf nur auf Grundlage eines nachprüfbaren Ursprungsnachweises beglaubigt werden.

Ursprungszeugnisse können aus verschiedenen Gründen verlangt werden, beispielsweise zur Kontrolle von Einfuhrkontingenten, Devisen- und Importvorschriften oder als Dokument bei Akkreditivgeschäften. Hingegen wird durch die Vorlage eines Ursprungszeugnisses keine Zollfreiheit gewährt. In einigen, vorwiegend arabischen Ländern wird neben einem Ursprungszeugnis auch eine beglaubigte Rechnung verlangt.

Neben Ursprungszeugnissen und Rechnungen beglaubigen wir auch andere Dokumente und Atteste wie Visa-Anträge, Handelsregisterauszüge oder Verträge usw.

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Welchen Ursprung hat die Ware?

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Die gesetzliche Grundlage für die Ursprungsbeglaubigungen bilden die Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB), die Verordnung des WBF über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB-WBF) sowie die Verordnung über das Ausstellen von Ursprungsnachweisen (VAU).

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Wie kommen Sie zu Ihrem Beglaubigungsgesuch und Ursprungszeugnis?

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Unter Formulare und Gebühren steht Ihnen ein Leitfaden sowie das Beglaubigungsformular als PDF zur Verfügung, alternativ können Sie auch vorgedruckte Beglaubigungsgesuche bei uns bestellen.

Das Beglaubigungsgesuch muss zusammen mit einer Kopie der Exportrechnung und einem frankierten Retourcouvert an die HKGR gesandt werden. Für Handelswaren über CHF 2‘000.00 pro Position müssen zwingend entsprechende Ursprungsnachweise vorlegt werden.

Um die Abwicklung für Sie so einfach und schnell wie möglich zu gestalten, bietet sich mit «e-Origin» eine Möglichkeit an, Beglaubigungsgesuche digital einzureichen. Damit können Kosten und Zeitbedarf für die Beschaffung der zu legalisierenden Dokumente verringert werden. Nach der elektronischen Übermittlung des Beglaubigungsgesuches, werden die Dokumente von den Mitarbeitenden der Beglaubigungsstelle geprüft und digital gestempelt. Die Dokumente stehen anschliessend signiert (pdf-Datei) zur Verfügung. Auch können die Dokumente ausgedruckt oder dem Kunden als pdf-Datei zur Verfügung gestellt werden. 

Auskünfte über Vorschriften und Angaben erteilt der HKGR Exportdienst.