Verlängerung der KAE-Höchstbezugsdauer von 24 Monaten
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 beschlossen, die aktuell auf 24 statt der gesetzlich vorgesehenen 12 Monate festgelegte Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein weiteres Mal zu verlängern. Ab dem 1. August 2026 können Betriebe somit für ihre Angestellten weiterhin während insgesamt höchstens 24 Monaten KAE beziehen, sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027.