Sozialversicherungsunterstellung bei Homeoffice von Grenzgängern
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) hat die neuen Regeln im Bereich der sozialen Sicherheit bekannt gegeben, die ab dem 1. Juli 2023 für Homeoffice (Telearbeit) von Grenzgängern gelten: Bei einigen EU-/EFTA-Ländern (darunter Deutschland, Österreich und Liechtenstein) erfolgt bei Homeoffice von unter 50% kein Zuständigkeitswechsel im Bereich der Sozialversicherungen.