Keine höheren Lohnabzüge für die 13. AHV-Rente
Die vom Volk beschlossene 13. AHV-Rente wird dieses Jahr das erste Mal ausbezahlt. Der Ständerat hat zur Finanzierung der 13. AHV-Rente an einer Mischvariante mit Mehrwertsteuererhöhung und zusätzlichen Lohnbeiträgen festgehalten. Sowohl die HKGR als auch unsere beiden Dachverbände economiesuisse und der Schweizerische Arbeitgeberverband lehnen höhere Lohnbeiträge klar ab. Der Nationalrat muss deshalb auf seiner Linie bleiben und an der befristeten Mehrwertsteuererhöhung festhalten.