Erneute Verlängerung der KAE-Höchstbezugsdauer

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 entschieden, die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von zwölf auf achtzehn Monate erneut zu verlängern. Die angesichts der angespannten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen beschlossene Verordnungsänderung tritt am 1. August 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. Juli 2026.

Der Bund reagiert damit auf das anhaltend unterdurchschnittliche Wachstum der schweizerischen Wirtschaft, welches von internationalen handels- und wirtschaftspolitischen Unsicherheiten verschärft wird. Mit den Entscheiden der USA vom 2. April 2025 Zusatzzölle auch auf Schweizer Waren zu erheben, hat sich die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass sich die Konjunktur ungünstiger entwickelt als in der Prognose erwartet.

Die HKGR begrüsst diesen Schritt und hatte sich zusammen mit seinen Schweizerischen Dachverbänden im Vorfeld für diese Verlängerung eingesetzt. Die geopolitischen Turbulenzen und die anhaltende Stärke des Frankens wirken sich stark auf den Exportsektor aus. Die verlängerte Bezugsdauer bietet betroffenen Unternehmen wertvolle Planungssicherheit, um sich an die schwierige wirtschaftliche Lage anpassen zu können.

Zur Medienmitteilung des Bundesrats

Weitere Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung

Weitere Informationen zu den US-Zöllen auf Schweizer Exporte