Formulare
Gebührentarif bis 30. Juni 2022
Ursprungszeugnisse
1,5 ‰ des Warenwerts, aufgerundet auf die nächsten CHF 1'000.00
CHF 30.00 Minimum
CHF 400.00 Maximum
Beglaubigung von Rechnungen in Verbindung mit Ursprungszeugnis
CHF 30.00 Pauschal
Inlandbeglaubigungen
Ansatz wie bei Ursprungszeugnissen
CHF 30.00 Minimum
CHF 400.00 Maximum
Kopien, zusätzliche Exemplare/Fotokopie
CHF 5.00
Duplikate resp. Ersatz
(Ersatz für bereits beglaubigte Rechnungen/Ursprungszeugnisse)
Nach Zeitaufwand und Warenwert
CHF 20.00 Minimum
CHF 75.00 Maximum
Hinweis:
Aufgrund von Fehlern/Änderungswünschen seitens des Exporteurs erneut
ausgestellte Rechnungen/Ursprungszeugnisse werden zum vollen Tarif
gemäss Ziff. 1 vorstehend verrechnet
Expressdienst
Während der Schalterzeit (nur für Nichtmitglieder)
CHF 5.00
Ausserhalb der Schalterzeit
CHF 10.00
Extrabotengang zur Post
CHF 25.00
Zuschlag für Nicht-Mitglieder
CHF 10.00
Besondere Atteste, Abklärungen, Überprüfungen
Nach Zeitaufwand
CHF 25.00 Minimum
CHF 40.00 Maximum
Rechnungsstellung für Überprüfung und Kontrollen vorbehalten.
Bearbeitungsgebühren
Erste Mahnung des fehlenden Nachweises nach 30 Tagen
CHF 20.00
Zweite Mahnung des fehlenden Nachweises nach 40 Tagen
CHF 50.00
Formulare, Porti, Telefon und Spesen
Werden separat verrechnet.
Gebührentarif ab 1. Juli 2022
Die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern (SIHK) haben einen neuen gesamtschweizerischen Rahmentarif über die Beglaubigungsgebühren erarbeitet. Dies mit dem Ziel, die Bemessung der Gebühren schweizweit im Rahmen einer Bandbreite zu harmonisieren und zu vereinfachen sowie in einzelnen Kategorien leicht zu senken. Dieser schweizweite Rahmentarif sowie der nachfolgende, daraus abgeleitete Gebührentarif der HKGR wurden vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt und treten per 1. Juli 2022 in Kraft.
Ursprungsbeglaubigungen1
Ursprungszeugnis 2 ‰ des Warenwertes | Minimum | CHF | 25.00 |
Maximum2 | CHF | 250.00 | |
Rechnung zu Ursprungszeugnis | je Stück | CHF | 25.00 |
Rechnung ohne Ursprungszeugnis 2 ‰ des Warenwertes | Minimum | CHF | 25.00 |
Maximum2 | CHF | 250.00 | |
Zusätzliche Rechnung ohne Ursprungszeugnis | je Stück | CHF | 25.00 |
Inlandbeglaubigung 2 ‰ des Warenwertes | Minimum | CHF | 25.00 |
Maximum2 | CHF | 125.00 |
Besondere Dienstleistungen und Spesen
Beglaubigungen anderer Dokumente (seen by) | je Stück | CHF | 30.00 |
Zusätzlich beglaubigtes Exemplar | je Stück | CHF | 10.00 |
Duplikat (ohne Prüfaufwand) | je Stück | CHF | 30.00 |
Expressgebühren am Schalter | CHF | 25.00 | |
Zeitaufwändige Überprüfungen, Vorkontrollen, Abklärungen der Beglaubigungsdokumente, Bearbeitung fehlende Nachweise, etc. |
je 15 Minuten | CHF | 25.00 |
Fotokopien | je Stück | CHF | 1.00 |
Formulare, Couverts und Porto werden separat verrechnet
1 Ursprungsbeglaubigungen gemäss Art. 3 der Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB; SR 946.31)
2 Pro Antrag wird für ein Beglaubigungsdossiers maximal CHF 250.00 in Rechnung gestellt, bei Inlandbeglaubigungen maximal CHF 125.00. Als Beglaubigungsdossiers gelten Ursprungszeugnisse mit dazugehörigen Ursprungsbescheinigungen (angehängte Rechnungen) oder weiteren für den Export zwingend benötigten Dokumenten. Davon ausgenommen sind die Kosten für besondere Dienstleistungen und Spesen.