Formulare und Gebühren

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Gebührentarif ab 1. Juli 2022

Die Vereinigung der Industrie- und Handelskammern (SIHK) haben einen neuen gesamtschweizerischen Rahmentarif über die Beglaubigungsgebühren erarbeitet. Dies mit dem Ziel, die Bemessung der Gebühren schweizweit im Rahmen einer Bandbreite zu harmonisieren und zu vereinfachen sowie in einzelnen Kategorien leicht zu senken. Dieser schweizweite Rahmentarif sowie der nachfolgende, daraus abgeleitete Gebührentarif der HKGR wurden vom Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) genehmigt und treten per 1. Juli 2022 in Kraft.

Ursprungsbeglaubigungen1

Ursprungszeugnis 2 ‰ des Warenwertes Minimum    CHF      25.00
  Maximum2      CHF    250.00
Rechnung zu Ursprungszeugnis je Stück    CHF      25.00
Rechnung ohne Ursprungszeugnis 2 ‰ des Warenwertes       Minimum    CHF      25.00
  Maximum2           CHF    250.00
Zusätzliche Rechnung ohne Ursprungszeugnis je Stück    CHF       25.00
Inlandbeglaubigung 2 ‰ des Warenwertes Minimum    CHF      25.00
  Maximum2    CHF    125.00

 

Besondere Dienstleistungen und Spesen

Beglaubigungen anderer Dokumente (seen by) je Stück    CHF       30.00
Zusätzlich beglaubigtes Exemplar je Stück    CHF      10.00
Duplikat (ohne Prüfaufwand) je Stück    CHF      30.00
Expressgebühren am Schalter      CHF      25.00
Zeitaufwändige Überprüfungen, Vorkontrollen,
Abklärungen der Beglaubigungsdokumente, Bearbeitung     
fehlende Nachweise, etc. 
je 15 Minuten     CHF      25.00
Fotokopien je Stück    CHF        1.00
 
Formulare, Couverts und Porto werden separat verrechnet 

 


1 Ursprungsbeglaubigungen gemäss Art. 3 der Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB; SR 946.31)

2 Pro Antrag wird für ein Beglaubigungsdossiers maximal CHF 250.00 in Rechnung gestellt, bei Inlandbeglaubigungen maximal CHF 125.00. Als Beglaubigungsdossiers gelten Ursprungszeugnisse mit dazugehörigen Ursprungsbescheinigungen (angehängte Rechnungen) oder weiteren für den Export zwingend benötigten Dokumenten. Davon ausgenommen sind die Kosten für besondere Dienstleistungen und Spesen.