2. Etappe der AHV 21 – ab 2025 gehen die Frauen später in Rente
Die Reform AHV 21 ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und bringt für Arbeitgeber:innen bedeutende Neuerungen mit sich: ab 2025 gehen die ersten Frauen später in Rente. Die Anpassung erfolgt in Dreimonatsschritten pro Jahr und gilt ab 2028 vollständig. Betroffen sind Frauen, die nach 1960 geboren wurden, wobei für die Jahrgänge 1961 bis 1969 als Übergangsgeneration Ausgleichmassnahmen beschlossen wurden.