Stellenmeldepflicht ab 2024

Damit betroffene Arbeitgeber frühzeitig planen können, hat das SECO die Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2024 bereits publiziert. Aufgrund der weiterhin gesunkenen Arbeitslosigkeit in der Referenzperiode fallen im Jahr 2024 erneut weniger Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht. Die Liste steht noch unter Vorbehalt des definitiven Entscheides des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF), welcher voraussichtlich Ende November 2023 erfolgt.

Die Berufsart mit den meisten Erwerbstätigen, die 2024 der Meldepflicht unterstehen werden, sind die Hilfsarbeitskräfte im Bau mit 73’507 Erwerbstätigen. Nicht mehr meldepflichtig sind unter anderem das Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen mit insgesamt 80’000 Erwerbstätigen sowie Servicehilfskräfte mit 33’000 und Chefs de Service mit 4’000 Erwerbstätigen. 

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten wird jeweils im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert und gilt für die Dauer vom 1. Januar bis 31. Dezember des nachfolgenden Jahres. Für die Unterstellung von Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht gilt als einziges Kriterium die Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent in einer Berufsart. Auf der Website arbeit.swiss wird unter anderem der sogenannte Check-Up 2024 zur Verfügung gestellt - ein Instrument, dass dabei hilft zu bestimmen, ob eine auszuschreibende Stelle im 2024 meldepflichtig ist oder nicht.