Schweiz-Italien: dauerhafte Steuerregeln für Homeoffice

Die Schweiz und Italien haben eine Erklärung unterzeichnet, in der Regeln für die Besteuerung von Homeoffice festgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2024 können italienische Grenzgänger bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice leisten, ohne dass dadurch der Grenzgängerstatus oder die Besteuerungsregeln in Frage gestellt werden. Die HKGR begrüsst dieses Abkommen ausdrücklich.


Am 10. November 2023 unterzeichneten Bundesrätin Karin Keller-Sutter und der italienische Wirtschafts- und Finanzminister Giancarlo Giorgetti eine Erklärung, um die Frage der Besteuerung der Telearbeit von Grenzgängern dauerhaft zu regeln. Damit haben Grenzgänger ab dem 1. Januar 2024 die Möglichkeit, bis zu 25 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice zu leisten, ohne dass dadurch der Grenzgängerstatus oder die Besteuerungsregeln in Frage gestellt werden.

Die Schweiz und Italien haben ausserdem beschlossen, die am 20. April 2023 eingeführte Übergangslösung zu verlängern. Die zuständigen Behörden der beiden Staaten werden bis Ende November 2023 die Sonderregeln für die Besteuerung von Homeoffice von Grenzgängern im Zeitraum vom 1. Februar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 festlegen.

Dieses Abkommen entspricht dem Bedürfnis der betroffenen Unternehmen und Grenzgänger und wird von der HKGR ausdrücklich begrüsst.

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