Datenerfassung für Ausländerausweise von EU/EFTA-Staatsangehörigen

Bisher mussten auch EU-/EFTA-Staatsangehörige für die Datenerfassung im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Ausländerbewilligung in Graubünden bei einem der zwei Ausweiszentren in Chur oder Zernez vorsprechen. Neu haben EU/EFTA-Staatsangehörige im Kanton Graubünden die Möglichkeit, mittels einem Antrag das Gesichtsbild und die Unterschrift für die Ausstellung der Ausländerbewilligung EU/EFTA via der Wohnsitzgemeinde ans Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden einzureichen. Mit dieser Möglichkeit erübrigt sich neu ein Termin bei einem Ausweiszentrum. Der Antrag ist zusammen mit dem Gesuchsformular "Ausländerbewilligung" auf dem Postweg bei der Gemeinde einzureichen.

Wird ein Gesuch für eine Ausländerbewilligung ohne Antrag oder mit einem nicht konformen Gesichtsbild eingereicht, versendet das Amt für Migration und Zivilrecht wie bisher automatisch einen Termin für die Erfassung der Daten in einem Ausweiszentrum.

Weitere Informationen

Zum Antragsformular (Verifizierung durch Wohnsitzgemeinde)

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