US-Zölle auf Schweizer Exporte: Hotline, FAQ und nützliche Links

Die USA erheben ab dem 5. April 2025 Basiszölle in der Höhe von 10 Prozent für alle Importe. Die zusätzlichen länderspezifischen Zölle von bis zu 49 Prozent gegen einzelne Handelspartner („reciprocal tariffs“) wurden am 9. April 2025 für 90 Tage ausgesetzt. Obschon die Diplomatie nun Zeit zum Arbeiten bekommt und eine weitere Eskalation für den Moment eingedämmt werden kann, bleibt die Unsicherheit für die Weltwirtschaft bestehen. Auch die Basiszölle von 10 Prozent sind weiterhin eine hohe Zollbelastung und für die Schweiz ungerechtfertigt.



Bei unternehmensspezifischen Fragen zu den Auswirkungen der US-Massnahmen auf das Exportgeschäft, können Sie sich direkt an die eingerichtete Hotline der ExportHelp unseres Partners S-GE wenden:

Telefon: 0844 811 812

Mail: exporthelp@s-ge.com

Webseite: ExportHelp


Die USA haben einen Basiszollsatz von 10 Prozent auf alle Einfuhren in die USA ab dem 5. April 2025 eingeführt. Zusätzlich wurden Importzölle von bis zu 49 Prozent für ausgewählte Länder ab dem 9. April 2025 in Kraft gesetzt, gleichentags aber wieder für 90 Tage ausgesetzt.

Am 9. April 2025 wurden somit die länderspezifischen Zölle zuerst in Kraft gesetzt und bereits nach wenigen Stunden wieder für 90 Tage ausgesetzt. Die per 5. April 2025 angewendeten Basiszölle gegenüber allen Ländern in der Höhe von 10 Prozent bleiben bestehen. Durch diesen überraschenden Zug hat US-Präsident Trump der Wirtschaftsdiplomatie Zeit zum Aushandeln von Lösungen eingeräumt, die Unsicherheit für die Weltwirtschaft bleibt aber hoch. ​​

Zur Executive Order des US-Präsidenten vom 2. April 2025 (Basiszollsatz und länderspezifische Zölle)

Fact Sheet zur Executive Order vom 2. April 2025 Basiszollsatz und länderspezifische Zölle)

Annex IAnnex II  und Annex III der Executive Order vom 2. April 2025

Zur Executive Order des US-Präsidenten vom 9. April 2025 (Aussetzung der länderspezifischen Zölle für 90 Tage)


Wichtige Fragen und Antworten zu den US-Zöllen

Was hat die US-Regierung am 2. April bzw. am 9. April beschlossen?

Die USA haben mit der Executive Order des US-Präsidenten vom 2. April 2025 einen Basiszollsatz von 10 Prozent auf alle Einfuhren in die USA ab dem 5. April 2025 eingeführt. Dieser Basiszollsatz ist aktuell in Kraft. Pharmaprodukte sind gemäss Executive Order vom 2. April 2025 nicht betroffen, Chemie und Diagnostika hingegen direkt erfasst.

Zusätzlich wurden für ausgewählte Länder Zollsätze zwischen 11 und 49 Prozent ab dem 9. April 2025 in Kraft gesetzt, gleichentags aber wieder für 90 Tage ausgesetzt. Der länderspezifische Zollsatz für die Schweiz betrug 31 Prozent.

Separat in Kraft getreten ist ein Zoll von 25 Prozent auf Stahl und Aluminiumimporte (seit 12. März 2025) und ebenfalls 25 Prozent auf den Import von Autos und gewissen Autoteilen (seit 3. April 2025).

Was geschieht mit den bisherigen Zöllen auf Exporte in die USA?

Gemäss Executive Order fallen die am 2. April 2025 festgelegten Zollsätze zusätzlich zu allen zuvor erhobenen Zöllen, Gebühren oder Steuern auf die entsprechenden Güter an. Es gibt Ausnahmen für USMCA-konforme Waren. Entsprechend fällt der Zollsatz von 10 Prozent zusätzlich zu allen zuvor erhobenen Zöllen, Gebühren oder Steuern auf die entsprechenden Güter an.

Was ist der Grund für die US-Zölle?

US-Präsident Trump begründet diese «Gegenzölle» («reciprocal tariffs») mit angeblich unfairen Handelspraktiken wichtiger Partner, darunter Zölle auf US-Produkte, Währungsmanipulation und hohe Mehrwertsteuern. Trump möchte sowohl eine Produktionsverlagerung von ausländischen Firmen in die USA bewirken als auch die US-Bundeseinnahmen erhöhen. Schliesslich dienen die Zölle der US-Regierung auch als Druckmittel für anstehende Verhandlungen mit den betroffenen Ländern.

Wie sind Schweizer Exporte in die USA von den Zöllen betroffen?

Am 9. April 2025 wurden die länderspezifischen Zölle (im Falle der Schweiz in einer Höhe von 21 Prozent) zuerst in Kraft gesetzt und bereits nach wenigen Stunden für 90 Tage bis am 9. Juli 2025 wieder ausgesetzt. Die per 5. April angewendeten Basiszölle gegenüber allen Ländern in der Höhe von 10 Prozent bleiben bestehen. Die bei Frage 1 erwähnten, ausgenommenen Güter sind auch im Falle der Schweiz anwendbar.

​Die Schweiz ist eine Exportnation und die Aussetzung der reziproken Zölle in der Höhe von 21 Prozent ist positiv zu werten. Da der verbleibende Zoll mit 10 Prozent gegenüber allen Ländern Anwendung findet, wird die Schweiz auch nicht mehr zusätzlich diskriminiert gegenüber der Konkurrenz. Dennoch ist festzuhalten, dass auch Zölle in der Höhe von 10 Prozent gegenüber der Schweiz belastend und ungerechtfertigt sind. Unser Land ist einer der besten Handelspartner der USA. Wir haben selbst keine Importzölle auf Industrieprodukte mehr. Zudem gehört die Schweiz in den USA zu den sechs grössten ausländischen Direktinvestoren und ist gar führend bei Investitionen in Forschung und Entwicklung. ​

Wie und wann werden die US-Zölle in der Praxis erhoben?

Quelle: Wall Street Journal

  • Importvorbereitung und Zollanmeldung: Bevor die Lieferung auf dem See-, Luft-, Schienenweg oder der Strasse in den USA eintrifft, müssen Importeure elektronische Unterlagen bei der US-Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) einreichen. Diese enthalten Details zu den Produkten, ihrem Ursprung und ihrer Zusammensetzung.

  • Ankunft der Waren in den USA: Sobald die Lieferung in den USA eintrifft, überprüfen US-Zollbeamte die eingereichten Dokumente. Sie führen auch Stichprobenkontrollen durch, um die Richtigkeit der Angaben zu überprüfen.

  • Zollfreigabe und Lagerung: Nach erfolgreicher Kontrolle werden die Waren zur Einfuhr freigegeben. Sie gelangen dann typischerweise in ein Lager oder direkt zum Empfänger. Welche Partei für die Zollfreigabe und Lagerung verantwortlich ist und die Kosten trägt, hängt von den vereinbarten Incoterms ab.

  • Berechnung und Bezahlung der Zölle: Importeure haben dann entweder 10 oder 30 Tage Zeit (je nach vertraglicher Abmachung), die fälligen Zölle zu berechnen und zu bezahlen – online oder per Rechnung. Oft übernehmen lizenzierte Zollagenten diese Aufgabe im Auftrag der Unternehmen. Eine spezialisierte Software hilft dabei, selbst komplexe Kombinationen von Tarifen korrekt zu berechnen.

Wer muss die neuen US-Zölle bezahlen?

Die anfallenden Zollkosten gehen zunächst zu Lasten des Importeurs, also meist eines US-Unternehmens. Die tatsächliche Kostenlast verteilt sich jedoch auf mehrere Akteure: den Importeur, den Lieferanten und insbesondere auch die Konsumenten in den USA. Wie stark jeder dieser Beteiligten betroffen ist, hängt davon ab, welche Alternativen zur Verfügung stehen. So ist entscheidend, ob US-Konsumenten auf günstigere Ersatzprodukte ausweichen können, ob der Importeur einen anderen Lieferanten findet oder ob der Exporteur einen neuen Importeur für seine Waren gewinnen kann.

Ein kurzes Erklärvideo von CNN dazu finden Sie hier.

Wie reagieren betroffene Schweizer Unternehmen?

Gemäss einer Umfrage von economiesuisse haben rund 80 Prozent der befragten Unternehmen kurzfristig noch keine Abfederungsmassnahmen angedacht oder eingeleitet. Sie sind aber in Abklärungen, wie sie die US-Zölle mittel- bis langfristig abfedern könnten. Dabei werden unter anderem Vertragsanpassungen geprüft, um damit die Zollkosten auf die US-Importeure abzuwälzen. Ausserdem werden Abklärungen getroffen, inwiefern eine stärkere Diversifikation in andere Absatzmärkte angestrebt werden kann. Gleichzeitig betonen die befragten Unternehmen, dass es schwierig sei, kurzfristig Anpassungen vorzunehmen. 

Zu den Resultaten der Umfrage von economiesuisse (erfolgte noch vor Aussetzung der länderspezifischen Zölle)

Das SECO hat zudem die Durchführungsstellen darüber informiert, dass die neuen und drohenden Zölle als Grund für Kurzarbeit anerkannt werden, sofern Unternehmen direkt oder indirekt davon betroffen und alle übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Wie haben die USA den ursprünglichen Zollsatz von 31 Prozent für Schweizer Exporte errechnet?

Die angewendete Formel lautet wie folgt (Quelle: Tagesanzeiger):


Weitere Informationen:

News-Ticker zur Handelspolitik Trump 2.0 und den Folgen für die Schweiz

Informationswebseite von S-GE

FAQ's von economiesuisse

Erneute Verlängerung der KAE-Höchstbezugsdauer

Weitere Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung