2. Etappe der AHV 21 – ab 2025 gehen die Frauen später in Rente
Die Reform AHV 21 ist am 1. Januar 2024 in Kraft getreten und bringt für Arbeitgeber:innen bedeutende Neuerungen mit sich: ab 2025 gehen die ersten Frauen später in Rente. Die Anpassung erfolgt in Dreimonatsschritten pro Jahr und gilt ab 2028 vollständig. Betroffen sind Frauen, die nach 1960 geboren wurden, wobei für die Jahrgänge 1961 bis 1969 als Übergangsgeneration Ausgleichmassnahmen beschlossen wurden.

Schrittweise Erhöhung des Referenzalters für Frauen

Ausgleichsmassnahmen für Frauen der Übergangsgeneration
Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969 gehören zur Übergangsgeneration der AHV 21. Um für sie die Erhöhung des Referenzalters abzufedern, wurden Ausgleichmassnahmen beschlossen. Diese Ausgleichsmassnahmen und die weiteren Vorteile der AHV 21 sind jedoch noch wenig bekannt- ein Grund dieses Thema vertieft zu beleuchten.
Die Ausgleichsmassnahmen umfassen zum einen lebenslange Rentenzuschläge, wenn die AHV-Rente nicht vorbezogen wird, und zum anderen reduzierte Kürzungssätze bei Vorbezug der Altersrente. Während die lebenslangen Rentenzuschläge von Amtes wegen berücksichtigt werden, ist der Vorbezug vom individuellen Entscheid der Betroffenen abhängig.
Rentenzuschlag
Der Rentenzuschlag wird nach Einkommen und Jahrgang abgestuft und beträgt zwischen CHF 13 und CHF 160 pro Monat. Er ist von der Plafonierung der AHV-Altersrente von Ehepaaren ausgenommen und wird über die Maximalrente von derzeit CHF 2'520 hinaus ausbezahlt. Dieser Zuschlag wird lebenslang ausbezahlt und löst keine Kürzung von allfälligen Ergänzungsleistungen aus.
- Frauen der Jahrgänge 1961 bis 1969, die ihre AHV-Rente nicht vor dem Referenzalter beziehen, erhalten diesen Zuschlag lebenslang
- Der Zuschlag ist abhängig vom Geburtsjahr, der Beitragsdauer und dem durchschnittlichen Jahreseinkommen
- Frauen mit tieferen Einkommen erhalten einen höheren Zuschlag als solche mit höheren Einkommen
Bei einer vollständigen Beitragsdauer (Skala 44) gelten folgende Maximalbeträge pro Monat:
- CHF 160 für ein durchschnittliches Jahreseinkommen bis CHF 60'480
- CHF 100 für Einkommen zwischen CHF 60'481 und CHF 75'600
- CHF 50 für Einkommen ab CHF 75'601
Der konkrete Zuschlag ist zudem gestaffelt nach Geburtsjahr: Frauen der Jahrgänge 1964 und 1965 erhalten den vollen Zuschlag, während er für frühere und spätere Jahrgänge abgestuft wird. Beispielsweise erhalten Frauen des Jahrgangs 1961 nur 25% des Grundzuschlags, Jahrgang 1962 50%, Jahrgang 1963 75%, ab Jahrgang 1966 sinkt der Prozentsatz wieder schrittweise ab.
Rentenvorbezug
Bei Frauen der Übergangsgeneration liegen die Kürzungssätze im Falle eines Rentenvorbezugs je nach Situation deutlich unter den versicherungsmathematischen Sätzen. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Vorbezugsmonate und das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen.
Auch hier gilt: Frauen mit tieferen Einkommen erhalten tiefere Kürzungssätze. Mit der AHV 21 ist ein Rentenvorbezug frühestens mit 63 Jahren möglich. Frauen der Übergangsgeneration können ihre AHV-Rente weiterhin ab dem Alter von 62 Jahren vorbeziehen, also insgesamt 3 Jahre.
Grundsätzlich wird die AHV-Rente pro Vorbezugsjahr lebenslänglich um 6.8% - bei zwei Vorbezugsjahren - um 13.6 % gekürzt. Nicht so bei Frauen der Übergangsgeneration. Die Kürzungssätze sind deutlich reduziert, wie die nachfolgende Übersicht zeigt:

Kontakt und weitere Informationen
Unsere Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus unterstützt und begleitet angeschlossene Arbeitgebende und Versicherte auch auf dem Weg durch die Rentenreform:
Daniel Brazerol, Kassenleiter
081 258 31 44
d.brazerol@akwirtschaft.ch
www.akwirtschaft.ch,
Die Ausgleichskasse Wirtschaft Graubünden Glarus bietet als zukunftsgerichtetes Dienstleistungsunternehmen im Bereich der öffentlichen Sozialversicherung eine kompetente und kostengünstige Durchführung der gesamten 1. Säule, also von AHV, IV, EO, ALV, Mutter- und Vaterschaftsentschädigung sowie Familienzulagen. Als Mitglied eines Trägerverbandes – Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden, Bündner Gewerbeverband oder Glarner Wirtschaftskammer – profitieren die angeschlossenen Unternehmen von einem individuellen Kundenservice und tiefen Verwaltungskostenansätzen.
Weitere Informationen: AHV im Wandel - Chancen und Herausforderungen für Arbeitgeber:innen