Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes
Per Anfang Juli 2023 ermöglicht eine Revision der ArGV 2 eine Flexibilisierung der Arbeitszeit bei Betrieben der Informations- und Kommunikationstechnologie sowie auch bei Dienstleistungsbetrieben in den Bereichen Wirtschaftsprüfung, Treuhand und Steuerberatung. Die HKGR begrüsst diese überfällige Flexibilisierung, fordert diese aber auch für weitere Branchen.