Die HKGR begrüsst ausdrücklich die als Folge der parlamentarischen Initiative Candinas (Pa.Iv. 20.456) durch die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-NR) vorgeschlagenen Änderungen zu Art. 11 Abs. 2, 3 und 4 des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG). Diese bringt eine begrüssenswerte Klarstellung, indem auf die bisher geltende Differenzierung zwischen der Erweiterung einer bestehenden altrechtlichen Wohnung und deren Abbruch/Wiederaufbau verzichtet wird.