HKGR-Parolen für den 25. September 2022: AHV stabilisieren und Standortattraktivität erhöhen

Am 25. September stimmt die Bevölkerung über die Reformen der AHV21 und der Verrechnungssteuer sowie über die Massentierhaltungsinitiative ab. Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (HKGR) setzt sich klar für ein JA zur AHV21 und zur Reform der Verrechnungssteuer ein, unnötige Vorschriften für die Landwirtschaft werden dagegen abgelehnt.

JA zur Reform AHV21: Ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung der AHV

Bei der Reform zur Stabilisierung der AHV, der sogenannten «AHV21», sind gleich zwei Antworten auf den Stimmzettel zu schreiben: Zur Abstimmung kommt einerseits der AHV-Gesetzesentwurf, gegen den das Referendum ergriffen wurde, und andererseits der Bundesbeschluss zur Erhöhung der Mehrwertsteuer, welcher dem obligatorischen Referendum unterliegt. Die beiden Abstimmungen sind miteinander verknüpft - damit die AHV-Reform umgesetzt werden kann, ist ein JA zu beiden Vorlagen notwendig.

Die Pensionierung der Babyboomer und die veränderte demografische Struktur bringen die Finanzierung der AHV bereits heute aus dem Lot. Nicht nur werden so viele Menschen wie noch nie ins Rentenalter kommen, die versprochenen Leistungen müssen auch über einen deutlich längeren Zeitraum ausbezahlt werden. Das Verhältnis von Erwerbstätigen und Rentnern verschlechtert sich je länger je mehr, und zwar massiv. Soll die erste Säule der Altersvorsorge in der Schweiz ihre Leistungen auch in Zukunft sicher erbringen können, und zwar ohne die erwerbstätigen Generationen über Gebühr zu belasten, muss sie jetzt saniert werden.

Die Reform AHV21 sieht hauptsächlich die mit Ausgleichsmassnahmen abgefederte Angleichung des Rentenalters der Frauen von bisher 64 auf neu 65 Jahre vor. Zudem werden Anreize für die Weiterführung der Erwerbstätigkeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters geschaffen bzw. der Rentenbezug flexibilisiert. Da die damit einhergehenden Einsparungen nicht ausreichen um die AHV zu stabilisieren und die Renten zu sichern, sind Mehreinnahmen notwendig. Hierzu wird mit einem Bundesbeschluss die Mehrwertsteuer erhöht: der Normalsatz um 0.4% auf 8.1% und der reduzierte Satz um 0.1% auf 2.6%.

Die Reform AHV21 ist ein erster, unerlässlicher Schritt zu mehr Rentensicherheit ohne Renten­kürzungen. Daher unterstützt die HKGR die Reform AHV21 und empfiehlt am 25. September ein JA.

JA zur Reform der Verrechnungssteuer: Standortattraktivität erhöhen

Mit der Reform der Verrechnungssteuer sollen in Zukunft Zinserträge auf inländische Obligationen von der Verrechnungssteuer befreit werden. Heute hat die Schweiz bei der Finanzierung mit Obligationen oft das Nachsehen, indem wegen der Verrechnungssteuer das Geschäft weitgehend ins Ausland abgewan­dert ist. Durch den Wegfall der Verrechnungssteuer kann die heute notgedrungen im Ausland getätigte Geldbeschaffung von Schweizer Firmen in die Schweiz zurückgeholt und verloren gegangene Arbeits­plätze zurückgewonnen werden. Das stärkt den heimischen Anleihenmarkt, verbessert die Finan­zierungsmöglichkeiten und beschert Bund, Kantonen und Gemeinden höhere Steuereinnahmen.

Die Reform der Verrechnungssteuer beseitigt entsprechend einen Standortnachteil und stärkt so den Schweizer Werk-, Finanz- und Forschungsplatz. Die HKGR empfiehlt deshalb ein JA zur Reform der Verrechnungssteuer.

NEIN zur Massentierhaltungsinitiative: Keine unnötigen Vorschriften für die Landwirtschaft

Schon heute sind die Anforderungen an die Tierhaltung in der Schweiz sehr hoch, insbesondere im Vergleich zum Ausland. So kennt die Schweiz zum Beispiel als einziges Land bereits Höchsttier­bestände. Die unnötige Massentierhaltungsinitiative schiesst mit der Festschreibung von Bioanforde­rungen über das Ziel hinaus: sie verteuert die einheimische Nahrungsmittelproduktion massiv und schwächt die regionale Produktion zugunsten von Importen.

Zudem schränkt die Massentierhaltungsinitiative auch die Wahlfreiheit der Konsument:innen ein, denn es befinden sich bereits heute in den Läden verschiedene Bio- und Tierwohllabels und die Konsument:innen können heute noch selbst entscheiden, ob sie solche kaufen möchten. Die HKGR empfiehlt deshalb, am 25. September ein NEIN zur Massentierhaltungsinitiative.

Für weitere Auskünfte:

Romano Seglias, Präsident Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (seglias@hkgr.ch; 079 352 68 67)

Elia Lardi, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (lardi@hkgr.ch; 081 501 40 10)