Totalrevision des Normalarbeitsvertrages für das hauswirtschaftliches Arbeitsverhältnis - Anhörungsverfahren

Sehr geehrter Herr Regierungsrat
Sehr geehrte Damen und Herren

Für die Anhörung zur obigen Vorlage bedanken wir uns recht herzlich. Gerne Äussern wir uns dazu kurz wie folgt:

1. In grundsätzlicher Hinsicht geht die Vorlage in Ordnung. Das Modell der "Care -Migrantinnen" wäre eigentlich eine günstige Alternative zu teuren Aufenthalten in Pflegeheimen und würde die Bestrebungenambulant vor stationär zusätzlich verstärken. Wie in so vielen Bereichen des Gesundheits- und Sozialwesens verhindert das Arbeitsgesetz auch hier sinnvolle und günstige Lösungen, ohne nennenswerte Vorteile für die "Care-Migrantinnen". Die "Care-Migrantinnen" übernehmen in unserem Gesundheits- und Pflegesystem eine wichtige Aufgabe. Es ist aber richtig und wichtig, für das entsprechende Arbeitsverhältnis Rahmenbedingungen aufzustellen und so diese wertvollen Dienstleistungserbringerinnen zu schützen. Richtig ist auch, dass Pflegeleistungen von der Vorlage ausgenommen bleiben.

 

2. Es ist uns bewusst, dass auch für diese "Gare-Migrantinnen" das Arbeitsgesetz des Bundes mit den darin vorgesehenen Beschränkungen gilt. Ob die entsprechenden Vorgaben im Arbeitsgesetz, welche auch in den Normalarbeitsvertrag übernommen wurden, wirklich den Wünschen und Bedürfnissen dieser "Gare-Migrantinnen" wie auch der zu betreuenden Personen entspricht, wagen wir zu bezweifeln. Solche Gare- Mitarbeiterinnen bleiben in der Regel nur während einiger Wochen resp. maximal während ein bis zwei Monaten in der Schweiz. Dann werden Sie - quasi im Schichtverfahren - durch andere "Gare -Migrantinnen" abgelöst und kehren dann zu einem späteren Zeitpunkt wieder zurück. Es kann davon ausgegangen, dass die Gare-Mit - arbeiterinnen gerne "durcharbeiten" und den entsprechenden Verdienst mitnehmen würden. Dies könnte auch im Interesse der betreuten Personen liegen. Die Versuchung wird naheliegend sein, die entsprechenden Bestimmungen im Einvernehmen zwischen "Gare-Migrantinnen" und den betreuten Personen resp. deren Angehörigen zu umgehen und die "Gare-Migrantinnen" möglichst durcharbeiten zu lassen. Dies ist irgendwo auch verständlich, müssen doch solche pflegebedürftigen Personen an sieben Tagen versorgt sein und nicht nur an fünfeinhalb Tagen. Allerdings werden die Arbeitgeber, also die zu betreuenden Personen oder deren Angehörigen, quasi in die "Illegalität" getrieben. Arbeitnehmerinnen könnten immer behaupten, die unterzeichnete Stundenerfassung sei nicht korrekt, und würden damit wohl Recht bekommen. Es wäre daher prüfenswert, ob nicht im Arbeitsgesetz des Bundes eine Ände - rung vorzunehmen wäre, welche weitergehende Arbeitszeiten während eines beschränkten Zeitraumes zuliessen.

 

3. Schliesslich stellt sich die Frage, ob die Arbeitgeber, d.h. die betagten, pflegebedürftigen Personen, überhaupt in der Lage sein werden, die recht komplizierte Zeiterfassung, wie sie im Normalarbeitsvertrag vorgesehen ist, durchzuführen. Gerne hoffen wir, Ihnen mit diesen Bemerkungen dienen zu können.