US-Zölle: Die Schweizer Wirtschaft braucht Rechtssicherheit
Im Rahmen einer Erklärung beabsichtigt der Bundesrat, weitere Elemente des mit den USA vereinbarten Joint Statements umzusetzen. Im Gegenzug erwartet der Bundesrat deren Einhaltung durch die USA. Diese Erklärung ist ein weiterer Schritt zur Stabilisierung der bilateralen Handelsbeziehungen. Für die Schweizer Exportwirtschaft bleibt entscheidend, dass das Joint Statement eingehalten wird und eine maximale Zollhöhe von 15 Prozent erreicht werden kann.
Im Rahmen der Wirtschafts- und Wissenschaftsmission in die USA hat Bundespräsident Guy Parmelin dem US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer eine Erklärung überreicht. Darin bekräftigt der Bundesrat, weitere Elemente des im letzten November 2025 mit den US-Behörden abgeschlossenen Joint Statements umzusetzen. Konkret geht es um die vereinfachte Anerkennung von US-Normen in den Bereichen Konformitätsbewertungsstellen, Medizinprodukte und Personenwagen sowie um das öffentliche Beschaffungswesen. Im Gegenzug erwartet der Bundesrat die Einhaltung der seitens USA im Joint Statement festgehaltenen Punkte.
Ein weiterer Schritt, aber es braucht konkrete Ergebnisse und Rechtssicherheit
Diese Erklärung des Bundesrats ist ein weiterer Schritt zur Stabilisierung der bilateralen Beziehungen Schweiz-USA. Zentral bleibt aber, dass die Gespräche mit der US-Administration nun zügig weitergeführt werden. Ziel muss sein, bestehende Handelshemmnisse abzubauen und die Rahmenbedingungen für Schweizer Unternehmen nachhaltig zu verbessern. Für die Schweizer Exportwirtschaft bleibt entscheidend, dass das Joint Statement eingehalten wird und eine maximale Zollhöhe von 15 Prozent erreicht werden kann. Positiv zu werten ist, dass die Verhandlungen über ein verbindliches Handelsabkommen weitergeführt werden.
Zur Medienmitteilung des Bundesrats
Section 301 – Untersuchungen bleiben ein Unsicherheitsfaktor
Für die Schweizer Exportwirtschaft bleiben weiterhin substantielle Unsicherheiten bestehen. Diese ergeben sich insbesondere aus den laufenden Untersuchungen der US-Administration unter Section 301. Im Raum stehen Vorwürfe zu ungenügenden Massnahmen im Zusammenhang mit Importen aus Zwangsarbeit sowie zu industriellen Überkapazitäten. Diese Verfahren laufen bis am 23. Juli und bergen das Risiko zusätzlicher handelspolitischer Massnahmen (siehe unser Update vom 4. Juni 2026: US-Zölle und die Schweizer Wirtschaft - ein Update).
An wen kann ich mich als Unternehmen bei Fragen zu den US-Zöllen wenden?
News-Ticker von economiesuisse
Unser Dachverband economiesuisse zeigt im News-Ticker aktuell die handelspolitischen Entscheide der USA auf und erläutert die Tragweite für die Weltwirtschaft mit den möglichen Auswirkungen auf den Schweizer Export und die Wirtschaft.
Zum News-Ticker von economiesuisse
Hotline für unternehmensspezifische Fragen
Bei unternehmensspezifischen Fragen zu den Auswirkungen der US-Massnahmen auf das Exportgeschäft, können Sie sich direkt an die eingerichtete Hotline der ExportHelp unseres Partners S-GE wenden:
Telefon: 0844 811 812
Mail: exporthelp@s-ge.com
Webseite: ExportHelp
Bei spezifischen Fragen zu den US-Einfuhrregulierungen und Zöllen auf Importe aus der Schweiz verweisen wir auf die Informationen der US-Zollverwaltung sowie die US Customs and Border Protection helpline: traderemedy@cbp.dhs.gov.
Weiterführende Informationen
Informationsseite des SECO zu den US-Zöllen
Informationsseite von S-GE zu den US-Zöllen