US-Zölle und die Schweizer Wirtschaft - ein Update

Nach der Aufhebung der länderspezifischen Zusatzzölle durch den US Supreme Court führte der US-Präsident am 24. Februar 2026 einen pauschalen Zusatzzoll von 10 Prozent für 150 Tage auf Basis von Section 122 des US Trade Act ein. Parallel dazu wurden durch die US-Regierung handelspolitische Massnahmen gestützt auf andere Rechtsgrundlagen vorbereitet, welche nach Ablauf der 150 Tage die Section-122-Zölle wiederum ablösen sollen (gemäss Ankündigung vom 3. Juni 2026 für die Schweiz ein Zusatzzoll von 12.5 Prozent). Die Handelsgespräche mit den USA werden derweil fortgeführt. 


Was sind die jüngsten Entwicklungen hinsichtlich der US-Zölle?

  • Am 20. Februar 2026 entschied der US Supreme Court, dass der International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) keine ausreichende Rechtsgrundlage für allgemeine Zusatzzölle darstellt. Er hob damit die seit dem 2. April 2025 auf dieser Rechtsgrundlage angewandten Zusatzzölle auf.
     
  • Bereits am 24. Februar 2026 hat Präsident Trump pauschale Zusatzzölle in der Höhe von 10 Prozent auf Basis von Section 122 des US Trade Act eingeführt. Diese neuen Zusatzzölle gelten einheitlich und ersetzten die bisherigen länderspezifischen Massnahmen für eine befristete Dauer von 150 Tagen (bis am 24. Juli 2026). Sie werden zusätzlich zu den bestehenden Meistbegünstigungszöllen (MFN) erhoben.
     
  • Parallel dazu wurden durch die US-Regierung weitere handelspolitische Massnahmen auf anderen Rechtsgrundlagen vorbereitet, welche nach Ablauf der Frist von 150 Tagen in Kraft treten sollen. Am 3. Juni 2026 hat die US-Administration nun neue pauschale Zusatzzölle gegenüber 60 Ländern auf Basis der Section 301 angekündigt. Für die Schweiz ist ein Zollsatz von 12.5 Prozent vorgesehen. Begründet werden diese mit angeblich ungenügenden Massnahmen gegen Importe von Waren aus Zwangsarbeit – die Schweizer Wirtschaft weist diesen Vorwurf entschieden zurück. Bis zum 6. Juli 2026 läuft eine öffentliche Konsultation und gleichzeitig laufen ein weiteres Section-301-Verfahren und die Handelsgespräche mit den USA weiter.

    Zur Medienmitteilung von economiesuisse betreffend die Ankündigung von neuen US-Zöllen auf Basis der Section 301
     
  • Am 2. April 2026 hat die US-Administration zusätzlich neue Section-232-Zölle auf Pharmaprodukte angekündigt: Für Pharmaprodukte aus der Schweiz gilt ein Zusatzzoll von bis zu 15 Prozent, allerdings mit diversen Ausnahmen auf Produkt- und Unternehmensebene, die teilweise reduzierte oder keine Zölle ermöglichen. Damit halten sich die USA an die gemeinsame Absichtserklärung (Joint Statement) mit der Schweiz vom 14. November 2025. Parallel dazu hat die US-Administration bestehende Section-232-Zölle auf Stahl, Aluminium und Kupfer angepasst und teilweise vereinfacht.
     

Welche Zollsätze gelten aktuell?

  • Seit dem 24. Februar 2026 gilt ein pauschaler Zusatzzoll von 10 Prozent, der sich auf die geltenden MFN-Zölle addiert und die bislang geltenden IEEPA-Zusatzzölle (15 Prozent gegenüber der Schweiz «unstacked», d.h. inklusive MFN-Zoll) ersetzt.
     
  • Daneben sind die bisher bestehenden Zusatzzölle auf Basis von Section 232 auf beispielsweise Stahl und Aluminium oder Autos und Autoteile weiterhin fällig. Der pauschale Zusatzzoll von 10 Prozent und die sektoriellen Zusatzzölle unter Section 232 werden nicht kumuliert erhoben.
     
  • Bislang geltende Ausnahmen (z.B. für Pharmazeutika und Gold) werden grösstenteils weitergeführt und unterstehend nicht dem pauschalen Zusatzzoll von 10 Prozent.
     
  • Die Zusatzzölle auf Basis der Section 122 sind zeitlich begrenzt, ab dem 24. Februar 2026 für 150 Tage gültig. Anschliessend müssten sie durch den US-Kongress verlängert werden.
     

Wo und wie können die für rechtswidrig erklärten IEEPA-Zölle zurückgefordert werden?

Seit dem 20. April 2026 hat die US-Zollbehörde ein neues digitales Verfahren (Consolidated Administration and Processing of Entries, CAPE) eingeführt, um Rückerstattungen von IEEPA-Zöllen schneller und einfacher abzuwickeln. CAPE ist ein zentralisiertes Framework innerhalb des ACE-Portals, mit dem Importeure ("Importers of Record") und Zollbroker IEEPA-Rückerstattungsanträge elektronisch einreichen, validieren und verarbeiten können. Dabei können Rückzahlungen gebündelt und inklusive Zinsen erfolgen, sofern die betroffenen Einfuhren die Voraussetzungen erfüllen (z.B. noch nicht oder erst kürzlich endgültig verzollt).

Details zu den Voraussetzungen für Rückerstattungen sowie empfohlene Vorbereitungsschritte für Unternehmen finden sich auf der Website unseres Partners S-GE.

Zur Information der US Customs and Border Protection bezüglich CAPE

An wen kann ich mich als Unternehmen bei Fragen zu den US-Zöllen wenden?

News-Ticker von economiesuisse

Unser Dachverband economiesuisse zeigt im News-Ticker aktuell die handelspolitischen Entscheide der USA auf und erläutert die Tragweite für die Weltwirtschaft mit den möglichen Auswirkungen auf den Schweizer Export und die Wirtschaft.

Zum News-Ticker von economiesuisse

Hotline für unternehmensspezifische Fragen

Bei unternehmensspezifischen Fragen zu den Auswirkungen der US-Massnahmen auf das Exportgeschäft, können Sie sich direkt an die eingerichtete Hotline der ExportHelp unseres Partners S-GE wenden:

Telefon: 0844 811 812

Mail: exporthelp@s-ge.com

Webseite: ExportHelp

Bei spezifischen Fragen zu den US-Einfuhrregulierungen und Zöllen auf Importe aus der Schweiz verweisen wir auf die Informationen der US-Zollverwaltung sowie die US Customs and Border Protection helpline: traderemedy@cbp.dhs.gov.

Weiterführende Informationen

Informationsseite des SECO zu den US-Zöllen

Informationsseite von S-GE zu den US-Zöllen

Informationen der US-Zollverwaltung

Weiterführendes Q&A unseres Dachverbands economiesuisse