HK-News zur Corona-Krise
Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne senden wir Ihnen die aktuellen Entscheide des Bundesrates:
Verlängerung des Corona-Erwerbsersatzes auch für indirekt betroffene Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung: Das Covid-19-Gesetz regelt die Fortführung von Massnahmen zur Entschädigung des Erwerbsausfalls. Der Bundesrat hat nun am 4. November 2020 die entsprechenden Verordnungsänderungen verabschiedet. Folgende Personen, deren Erwerbstätigkeit wegen Massnahmen gegen das Corona-Virus eingeschränkt ist, können Corona-Erwerbsersatz beziehen:
- Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bei Betriebsschliessung
- Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung bei Veranstaltungsverbot
- Selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung mit massgeblicher Umsatzeinbusse
Die neue Regelung tritt rückwirkend auf den 17. September 2020 in Kraft und ist befristet auf den 30. Juni 2021.
Der Bundesrat hat die Verordnung über Härtefallmassnahmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie in die Vernehmlassung geschickt und damit die Eckdaten für die Unterstützung kantonaler Programme durch den Bund festgelegt. Damit ist der Weg frei für eine rasche Umsetzung: Der Bund will sich an kantonalen Massnahmen, die seit dem Inkrafttreten des Covid-19-Gesetzes Ende September ausgerichtet werden, zur Hälfte beteiligen. Aufgrund der Dringlichkeit dauert die Vernehmlassung lediglich 10 Tage.
Wirtschaftliche Massnahmen und Arbeitsrecht
Der Bündner Gewerbeverband hat das Factsheet mit detaillierten Informationen zum Thema wirtschaftliche Stützungsmassnahmen und Arbeitsrecht aktualisiert. Das entsprechende Dokument kann hier heruntergeladen werden. Zu erwähnen ist, dass der Bund neu (rückwirkend ab 1.9.2020) auch für Mitarbeitende auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis eine Kurzarbeitsentschädigung vorsieht.
Maskenpflicht am Arbeitsplatz
Ab den 29.10.2020 gilt schweizweit eine Maskenpflicht in Innenräumen für Arbeitnehmer, wenn die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können. Zu beachten sind die Ausnahmebestimmungen betreffend Arbeitssicherheit und für Personen, die aus besonderen Gründen, insbesondere medizinische Gründe keine Maske tragen dürfen. Die Details sind in der Verordnung unter Art. 10 geregelt. Die Schutzkonzepte gelten weiterhin.
Anlaufstelle für Fragen
Der Kanton hat eine zentrale Anlaufstelle für alle Anfragen zum Thema Corona eingerichtet. Alle Unternehmen im Kanton können ihre Fragen und Anliegen per Mail unter kfsinfo@amz.gr.ch oder Tel. 081 254 16 00 einreichen. Die Betriebszeiten sind von Montag bis Freitag, 08:00 - 18:00 Uhr. Wann immer möglich sollen die Anfragen möglichst detailliert per Mail eingereicht werden.
Freundliche Grüsse
Dr. iur. Marco Ettisberger, Sekretär
HKGR - www.hkgr.ch