HK-News vom 7. Dezember 2020
Sehr geehrte Damen und Herren
Der Bundesrat hat die Massnahmen aufgrund der epidemiologischen Lage weiter verschärft:
- Der Bundesrat ruft die Arbeitgeber nochmals auf, wenn durchführbar Homeoffice zu ermöglichen. Arbeitnehmern soll es einfach gemacht werden, ihre Kontakte vor den Festtagen auf ein Minimum zu reduzieren. Diese Kontaktreduktion ist gerade dann besonders sinnvoll, wenn Treffen mit Personen aus der Risikogruppe geplant sind.
- Um die Menschen noch besser zu schützen, wird die Zahl der Personen reduziert, die sich gleichzeitig in einem Laden aufhalten. Die Kapazitätsbeschränkung wird ab dem 9. Dezember bis auf weiteres verschärft, in grösseren Läden von heute 4 auf neu 10 Quadratmeter pro Kundin oder Kunde.
- In Restaurants müssen in der ganzen Schweiz die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch obli-gatorisch erhoben werden, so wie dies verschiedene Kantone bereits eingeführt haben. In der Silvesternacht wird die Sperrstunde ausnahmsweise von 23 Uhr auf 01 Uhr verlängert, um das Risiko von ungeordneten Treffen im privaten Umfeld zu reduzieren.
- Zudem empfiehlt der Bundesrat dringend, Besuche in Restaurants auf zwei Haushalte zu be-schränken und damit die Anzahl der Kontakte so gering wie möglich zu halten.
- Skigebiete sollen für den Inlandtourismus offen sein können. Für Skigebiete gelten keine Ka-pazitätsbegrenzungen. In allen geschlossenen Transportmitteln, also z.B. in Zügen, Kabinen und Gondeln dürfen aber ab dem 9. Dezember nur zwei Drittel der Plätze besetzt werden. Das gilt für Sitzplätze und Stehplätze.
Zur Erinnerung
In Bezug auf Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Liechtenstein wurde die flexible Anwen-dung der Unterstellungsregeln bis zum 30. Juni 2021 vereinbart. In den Beziehungen zu den anderen Staaten gilt die flexible Anwendung ebenfalls mindestens bis Ende Jahr 2020 mangels anderweitiger Vereinbarung. Die Diskussionen über eine Verlängerung werden auf europäischer Ebene fortgesetzt. Wenn sich die Gesundheitssituation wieder normalisiert hat, gelten wieder vollumfänglich die üblichen Unterstellungsregeln.
Der Kanton Graubünden hat Folgendes beschlossen:
Neue Corona-Massnahmen im Kanton Graubünden
Für die Zeit zwischen dem 04.12.2020 23:00 und 18.12.2020 00:00 hat der Kanton Graubünden weitergehende Massnahmen als der Bund beschlossen. Diese betreffen insbesondere die Schliessung der Betriebe im Bereich Freizeit und Gastronomie sowie ein Verbot von privaten und öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen. Alle Informationen zu diesen neuen Massnahmen sind hier zu finden. Der Kanton gewährt Gastronomiebetrieben eine Entschädigung für bereits eingekaufte Frischwaren, die aufgrund der am 2. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen verfallen und nicht mehr genutzt werden können (Informationen für Gesuchssteller). Die neuen Massnahmen wurden von der Regierung mit dem Ziel ergriffen, die Durchführung der Wintersaison sicherzustellen. Es ist im Interesse der gesamten Bündner Wirtschaft, dass die Wintersaison auch in diesem Jahr stattfinden kann.
Wirtschaftliche Unterstützungsmassnahmen
Da es sich um kurzfristige behördliche Massnahmen handelt, haben alle von den neuen Massnahmen betroffenen Betriebe Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung. Die zehntägige Wartefrist entfällt. Der Anspruch gilt ab dem Tag der Gesuchseinreichung. Es gilt kein rückwirkender Anspruch: Es ist deshalb wichtig, das Gesuch schnellstmöglich einzureichen. Des Weiteren haben betroffene Personen
(selbständigerwerbende und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung) im Rahmen der Covid-19-Verordnung des Bundes Anspruch auf Corona-Erwerbsersatz, da es sich um behördlich kantonal angeordnete Betriebsschliessungen handelt.
Härtefallprogramm
Der Kanton Graubünden wird Unternehmen, welche gemäss Härtefallverordnung des Bundes besonders betroffen sind (mehr als 40% Umsatzrückgang 2020), in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützen. Details betreffend Härtefallverordnung erfolgen Mitte Dezember. Gesuche können voraussichtlich ab Januar 2021 eingereicht werden. Der BGV informiert seine Mitglieder sobald weitere Informationen zur Verfügung stehen.
Anlaufstelle für Fragen
Der Kanton hat eine zentrale Anlaufstelle für alle Anfragen zum Thema Corona eingerichtet. Alle Unternehmen im Kanton können ihre Fragen und Anliegen per Mail unter kfsinfo@amz.gr.ch oder Tel. 081 254 16 00 einreichen. Die Betriebszeiten sind von Montag bis Freitag, 08:00 - 18:00 Uhr. Wann immer möglich sollen die Anfragen möglichst detailliert per Mail eingereicht werden.
Freundliche Grüsse
Dr. iur. Marco Ettisberger, Sekretär
HKGR - www.hkgr.ch