VZAE Revision

Sehr geehrte Frau Maeder 
Sehr geehrte Damen und Herren 

Für die Gelegenheit zur Stellungnahme zu den VZAE-Kontingenten 2020 bedanke wir uns. Ihre Fragen beantworten wir in Anlehnung an die Vernehmlassung des Kantons Graubünden wie folgt: 

1. Aufgrund des Corona-Lockdowns sowie des coronabedingten weltweiten Wirtschaftseinbruches kann mit Bestimmtheit vorausgesagt werden, dass die Aufenthalter- und Kurzaufenthalterkontingente für Drittstaatsangehörige sowie die Aufenthalter- und Kurzaufenthalterkontingente für Dienstleistungserbringer bis Ende 2020 in einem erheblichen Umfang nicht ausgeschöpft werden. Die beanspruchten Kontingente werden wohl deutlich unter den Zahlen von 2019 zu liegen kommen. 

2. Die konkreten Auswirkungen der Corona-Pandemie sind kaum voraussehbar und hängen insbesondere auch davon ab, ob es zur befürchteten zweiten Ansteckungswelle kommt. Je nachdem, welche Annahmen getroffen werden, sind die Wirtschaftsprognosen besser oder schlechter. Klar ist, dass wir kurzfristig nicht an die Hochkonjunkturphase der vergangenen Jahre anknüpfen können und wohl für einige Zeit "etwas kleinere Brötchen backen müssen". Wie lange diese Phase dauern wird hängt wesentlich davon ab, wann wirksame Medikamente oder ein Impfstoff zur Verfügung stehen. 

Angesichts der Ungewissheit der wirtschaftlichen Entwicklung und um nicht seitens des Bundes die eher pessimistische Stimmung noch zu befeuern, empfiehlt es sich unseres Erachtens, die Kontingente auf dem bisherigen Stand zu belassen. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Kontingente auch im Jahre 2021 nicht vollumfänglich ausgeschöpft werden, ist relativ gross. Letztlich spielt das jedoch keine Rolle, da die Arbeitsmarktbehörden die Zulassung von ausländischen Arbeitskräften steuern und aus nicht ausgeschöpften Kontingenten kein Schaden resultiert. 

3. Wie bereits unter Ziffer 2 ausgeführt, ist es derzeit angesichts verschiedener Unbekannten praktisch nicht möglich, eine seriöse Prognose hinsichtlich des künftigen Kontingentsbedarfs zu machen. 

4. Angesichts der speziellen Situation, welche sich durch den Brexit ergibt und in Berücksichtigung der relativ starken Zuwanderung von UK-Bürgern auf den schweizerischen Arbeitsmarkt, erscheint es angezeigt, ein separates Kontingent für britische Staatsangehörige bereitzustellen und dieses nicht ins Gesamtkontingent für erwerbstätige Drittstaatsangehörige zu integrieren. 

5. Irgendwelche zahlenmässigen Prognosen sind Spekulation. Auch ist es unseres Erachtens angesichts der grossen Verunsicherung nicht opportun, wenn der Bundesrat durch Kontingentskürzungen sozusagen eine pessimistische Einschätzung der Wirtschaftsentwicklung vorweg nimmt. Wir empfehlen deshalb, sämtliche Kontingente auf den bisherigen Stand zu belassen. 

In Berücksichtigung der bisherigen Zuwanderung von jährlich 3'000 – 4'000 UK-Bürgern sollte dieses Kontingent auf 4'000 Bewilligungen veranschlagt werden. 

Gerne hoffen wir, dass diese Ausführung positive Aufnahme finden. 

Mit freundlichen Grüssen 

Dr. iur. Marco Ettisberger
Sekretär