Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesetzes über die Pensionskasse Graubünden (PKG, BR 170.450)

Sehr geehrter Herr Regierungsrat Dr. Rathgeb 
Sehr geehrter Herr Seifert
Sehr geehrter Herr Ryffel 

Die Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden (DWGR) bedanken sich für die Möglichkeit, sich zur Teilrevision der PKG vernehmen zu lassen. Im Grundsatz sind die DWGR damit ein-verstanden, dass ein gewisses Verbesserungspotenzial bei der PKGR auszumachen ist, insbesondere was Teilzeitbeschäftigte und was die Flexibilität anbelangt. Ein Handlungsbedarf ist ebenfalls bei einigen der angeschlossenen Einrichtungen vorhanden. Weiter kann unter Um-ständen ein gewisser Handlungsbedarf bei den Verbesserungen der Leistungen des oberen Kaders beim Kanton als Arbeitgeber ausgemacht werden. 

Die vorgeschlagenen Anpassungen der PKGR gemäss erläuterndem Bericht umfassen einerseits eine vergleichsweise massive Senkung des Umwandlungssatzes und andererseits gleich-zeitig eine flächendeckende Erhöhung der Leistungen. Mit der vorliegenden Teilrevision der PKG liegt bei den Sparbeiträgen eine Kaderlösung für alle Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung vor. Damit werden die Sparbeiträge im Vergleich zu heute massiv erhöht. Die Teilrevision der PKG kommt den Steuerzahler entsprechend teuer zu stehen. Die Vorlage ist im Grundsatz abzuspecken was die einmaligen (nur mit Budget-Kompensation) und die wiederkehrenden Kosten (höchstens 5 Mio) anbelangt. Im Vordergrund ist eine tragbare Lösung für die Kantonsfinanzen im Hinblick auf die mittlere Attraktivität der PK-Sparleistungen für Angestellte des Kantons Graubünden zu stellen. Als Vergleichswerte sind die unteren Mittelwerte der anderen öffentlich-rechtlichen Pensionskassen (PK) sowie privater PK beizuziehen. 

Die Überführung in eine Sammelstiftung wird ausdrücklich befürwortet. Die Sammelstiftung ermöglicht einerseits, den angeschlossenen Einrichtungen angepasste Leistungspläne anzubieten sowie andererseits attraktive Vorsorgepläne für das obere Kader bei der kantonalen Verwaltung anzubieten. Damit können bspw. die GKB, die FHGR aber auch die Gemeinden für sie angepasste Leistungspläne mit der PKGR ausarbeiten. Somit sind diese Arbeitgeber künftig bei der Vorsorge auch unabhängig von den Entscheiden der Personalpolitik des Kantons im Rahmen des PKG. 

Für die Berücksichtigung unserer Stellungnahme bedanken wir uns im Voraus bestens. Bei Fra-gen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. 

Freundliche Grüsse 

Dachorganisation der Wirtschaft Graubünden