Stellungnahme der Wirtschaft zu den Massnahmen im Falle einer Strommangellage

Die sichere Verfügbarkeit von Strom ist zentral für die Schweizer Wirtschaft und den Wirtschaftsstandort Schweiz. Die vom Bundesrat in die Vernehmlassung geschickten Verordnungen gehen in die richtige Richtung, bedürfen jedoch einiger wichtiger Anpassungen, um die grössten Schäden von Wirtschaft und Gesellschaft abzuwenden. Gemeinsam mit unserem Dachverband economiesuisse hat die HKGR dazu fünf Hauptforderungen:

  1. Schweizweite Kontingentierung ermöglichen

  2. Referenzmenge basierend auf dem Mehrjahresdurchschnitt der drei höchsten Verbrauchsmonate der entsprechenden Kalendermonate der letzten fünf Jahre berechnen und Flexibilität stärken (Wachstumskorrektur und Sparkorrektur)

  3. Weitergabe von Kontingenten muss bis 2023/2024 zwingend möglich sein

  4. Ausnahmen bei einer Kontingentierung ermöglichen (insb. so lange 1. bis 3. nicht gewährleistet sind)

  5. Einsatz von Stromaggregaten ermöglichen

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