Kantonaler Richtplan Energie: Anpassungen gefordert!

Beim von der Regierung öffentlich aufgelegten Richtplankapitel Energie (KRIP-E) fordert die HKGR gemeinsam mit den weiteren Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden (DWGR) diverse Anpassungen. Die Anpassungen betreffen insbesondere die Zielvorgaben sowie die angewendeten Richtplaninstrumente.

Der Kanton Graubünden aktualisiert derzeit auf Basis der vom Schweizer Volk genehmigten Energiestrategie 2050 seinen Richtplan im Bereich Energie. Er zeigt insbesondere geografisch zugewiesene Nutzungspotentiale der Wasser- und Windkraft auf. Demgegenüber fehlt eine Ausweisung von geografisch zugewiesenen Nutzungspotenzialen der Solarkraft.

Raumplanungsinstrumente

Für den KRIP-E werden je nach Energieform unterschiedliche Richtplaninstrumente verwendet. Obschon dies hauptsächlich mit den Bundesbestimmungen begründet wird, ist dieses Vorgehen für eine Gesamtschau nicht zweckdienlich. Die DWGR beantragen eine kritische Überprüfung der verwendeten Richtplanungsinstrumente. Für alle Energieformen ist eine Positivplanung mit den drei bewährten Koordinationsständen der Raumplanung (Vororientierung, Zwischenergebnis, Festsetzung) zu verwenden. Dies bedeutet, dass bei den Gewässerstrecken auf die drei neu eingeführten Typen B3-B5 (Negativplanung, da zu schützen) zu verzichten ist und bei der Windkraftplanung die Prioritäten A bis C mit dem Koordinationsstand zu ersetzen sind. Eine Positivplanung ist auch für freistehende Photovoltaikanlagen zielführend. Im Sinne einer Gesamtschau einer langfristigen Planung sind diese in der Kategorie «Vororientierung» aufzunehmen.

Politische Mitsprache

Der KRIP-E bildet bei den Ausbauzielen nur eine erste Rahmenbedingung, denn viele Ausbauprojekte werden durch die wirtschaftliche Machbarkeit und die Genehmigungsverfahren «verhindert». Entsprechend dürfen die Ausbauziele nicht überbewertet werden. Nach Ansicht der DWGR sind die Ausbauziele, welche die Grundlage für den Richtplan bilden, jedoch nicht durch die Regierung festzulegen, sondern im Sinne von übergeordneten Zielen durch den Grossen Rat zu bestimmen. In der aktuellen Debatte rund um die Klima- und Energiepolitik würde eine Festlegung der Ausbauziele durch den Grossen Rat die Ausbauprojekte in Graubünden politisch stärken. Die DWGR fordern zudem, dass die Mitsprache der Stimmbevölkerung vor Ort in jedem Fall gewährleistet werden muss.

Winterstrom, Wasserkraft und Windenergie

Aufgrund der energie- und wirtschaftspolitischen Bedeutung ist der KRIP-E gemäss den DWGR stärker auf die Winterstromproduktion sowie auf die Machbarkeit der Projekte auszurichten. Falls die Dekarbonisierung gelingen soll, ist ein Zubau an Energieproduktionsanlagen unumgänglich. Diese müssen jedoch für den Kanton Graubünden aus volkswirtschaftlicher Sicht zielführend sein und die enormen Investitionen müssen sich betriebswirtschaftlich lohnen.

Diverse Szenarien zeigen künftig eine Verdreifachung der Preise zwischen Sommer und Winter. Der Fokus des Energieausbaus ist daher auf die Winterstromproduktion zu legen. Diesem Umstand wird aber bei den konkreten Projekten im KRIP-E - insbesondere bei der Wasserkraft - kaum Rechnung getragen.

Aus Sicht der DWGR ist in der Ausgangslage zudem ein Absatz zum Thema «Energieversorgung und Netzstabilität» sowie zum Thema «regelbare Energie/Abrufbare Leistung» aufzunehmen. Ersteres bildet eine zentrale Grundlage für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Zweiteres ist vor allem im Zusammenhang mit der Energiestrategie des Bundes für die Wasserkraft von grosser Bedeutung.

Im Rahmen der Stellungnahmen beantragen die DWGR die Ausbauziele für die Wasserkraft bis 2050 auf mindestens +1’500 GWh/J brutto festzulegen. Ergänzend ist ein Zubauziel im Sinne von Winterstrom im Umfang von mindestens +230 GWh/J festzulegen. Entsprechende Projekte sind mindestens auf Stufe Vororientierung aufzunehmen.

Die Grundlagen für die Eignungsgebiete für Windenergieanlagen sind gemäss DWGR kritisch zu überprüfen und zu überarbeiten, insbesondere im Bereich des Aufwands für die Erschliessung, Konflikten mit bereits bestehenden Nutzungen bzw. absehbaren Nutzungserweiterungen, der mittleren Windgeschwindigkeiten und des Nutzens für die Produktion von Winterstrom (mittlere Windgeschwindigkeit im Winter). Wo die Machbarkeit mit grossen Unklarheiten und die durchschnittliche Windgeschwindigkeit an der Grenze zum Minimum gemessen wird, sind die Projekte maximal als Zwischenergebnis festzulegen. In einem ersten Schritt sollen minimal die vom Bund vorgegebenen 260 GWh/a auf Koordinationsstufe «Festlegung» erreicht werden.