Appell Teststrategie: Niederschwellige Betriebstestungen auf SARS-CoV-2

Sehr geehrter Herr Bundesrat 

«Eine auf Symptomen basierende Teststrategie ist auf einem Auge blind.» Es sind dies die Worte von Prof. Dr. Patrick Jenny und Prof. Dr. Wolf-Dietrich Hardt. Die beiden ETH-Professoren plädieren für eine Teststrategie, die auch prä- und asymptomatische Personen adressiert, und weisen den grossen Nutzen eines breiten und repetitiven Testens nach.

Auch wir stehen voll und ganz hinter diesem Ansatz. Eine weitgehende Rückkehr zur Normalität wird erst mit einer genügend hohen Durchimpfungsrate erfolgen. Diese wird frühestens per Ende Juni 2021 erreicht, Verzögerungen sind nicht auszuschliessen. Als umso wichtiger erachten wir eine ambitionierte und umfassende Teststrategie. Eine solche ist kein Allheilmittel, muss aber entscheidender Baustein einer vorwärtsgerichteten Ermöglichungsstrategie sein. 

Die Wirtschaft begrüsst deshalb die am vergangenen Freitag vom Bundesrat angekündigte Testoffensive.

Betriebstestungen: Unternehmen als Teil der Lösung 

Wir möchten die geplante Einbindung der repetitiven Betriebstestungen in die Teststrategie mit Nachdruck unterstützen. Die Unternehmen müssen stärker als Teil der Lösung anerkannt werden. Sie können als Kernakteure einer ambitionierten Teststrategie massgeblich zur Bewältigung der Pandemie beitragen: Sie haben ein intrinsisches Interesse an der frühzeitigen Detektion von Infektionen, regelmässigen Zugang zu einem Grossteil der Bevölkerung und können so als «Frühwarnsystem» unterstützend agieren. Die Bereitschaft bei den Unternehmen, sich aktiv zu engagieren und damit Verantwortung zu übernehmen, ist spürbar vorhanden.

Selbstschnelltests rasch validieren und für Betriebstestungen anerkennen 

Nun muss es gelingen, möglichst rasch und unbürokratisch diese erhöhten Testkapazitäten für die Betriebstestungen zur Verfügung zu stellen. Der hierfür vorgesehene Einsatz von gepoolten PCR-Speicheltests genügt den WZW-Kriterien, wenngleich mit gewissen Vorbehalten hinsichtlich Wirtschaftlichkeit. Wir verorten bei diesem Testtypen aber erhebliche Herausforderungen für die Kantone und die Unternehmen. Die Logistik ist komplex. Die Kapazitäten der Labors werden sehr rasch an ihre Grenzen stossen. Die Resultate dürften deshalb bald mit grosser Verspätung bei den Getesteten eintreffen und somit wesentlich an Aussagekraft einbüssen. 

Wir erachten es deshalb als unumgänglich, Selbstschnelltests rasch zu validieren und auch für den Einsatz im Rahmen der Betriebstestungen zu anerkennen. Diese sind zuverlässig2, einfach in der Beschaffung, niederschwellig in der Anwendung und liefern sofort ein aussagekräftiges Resultat. Der im Vergleich zu PCR-Tests kürzeren Detektionszeitspanne kann mit einer höheren Testfrequenz begegnet werden. 

Der Einsatz von Schnelltests zur Eigenanwendung im Privatbereich (dritter Eckpfeiler der neuen Teststrategie) erfordert zudem eine klare Strategie, u.a. hinsichtlich der aus einem positiven Testbefund abgeleiteten Mass-nahmen.

Anreize für Unternehmen schaffen 

Eine Testoffensive ist nur dann erfolgreich, wenn eine hohe Testbereitschaft und -beteiligung erreicht wird. Hinsichtlich der repetitiven Betriebstestungen muss deshalb eine Incentivierung für Unternehmen und Mitarbeitende avisiert werden. Aus unserer Sicht gilt es, die folgenden Anreize zu setzen: 

- Aufhebung der Quarantänepflicht für Betriebe, die repetitiv und umfangreich testen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene 80%-Schwelle soll grosszügig ausgelegt werden und dem Prinzip der Selbstdeklaration folgen. 

- Aufhebung der Homeoffice-Pflicht für Betriebe, die repetitiv und umfangreich testen. 

- Rasches und zuverlässiges Testresultat, damit Infektionsketten frühzeitig erkannt und unterbrochen werden können und so weniger Arbeitsausfälle anfallen. 

- Tiefe logistische Hürden für die Betriebe. 

- Klare, frühzeitige und proaktive Information der Unternehmen. 

Die unterzeichnenden Verbände und ihre Mitglieder werden ihren Teil dazu beitragen, die Pandemie möglichst rasch in den Griff zu bekommen. 

Wir danken Ihnen für die Berücksichtigung unserer Anliegen und verbleiben mit freundlichen Grüssen.