Anhörung Landschaftskonzept Schweiz

Sehr geehrter Herr Dr. Wehrli
Lieber Ruedi

In rubrizierter Angelegenheit überlasse ich Ihnen nachstehend im Wortlaut die Meinungsäusserung des Vorstehers des ARE Graubünden, Richard Atzmüller. Ich meine, die Beurteilung von Hr. Atzmüller ist liberal und seine Überlegungen dürften auch für uns Gültigkeit beanspruchen. Gerne hoffe ich, Ihnen mit dieser- leider etwas verspäteten -Äusserung dienen zu können.

"ich weiss, dass ich einige Tage zu spät bin. Vor meinen Ferien waren wir inhaltlich noch nicht so weit, das sind wir nun. Obwohl ich etwas zu spät bin, möchte ich die Gelegenheit nutzen, noch etwas dazu zu sagen. Unser eigener Entwurf für eine regierungsrätliche Stellungnahme (noch nicht beschlossen) sowie der Entwurf der Gebirgskantone (ebenfalls erst Entwurf) beinhalten auf der ganz hohen Flughöhe sinngemäss folgenden Input, den ich hier kurz zusammenfasse (die Entwürfe dieser Stellungnahmen kann ich dir aus formellen Gründen (weil noch in Pipeline) nicht einfach weiterleiten, dafür hast du bestimmt Verständnis):

Die Aktualisierung des LKS wird in formeller Hinsicht begrüsst. Im Vergleich zum LKS von 1997 erfolgt neu eine umfassende Einordnung der Thematik, inklusive der Klärung des Landschaftsbegriffs und der gesetzlichen Rahmenbedingungen . Das überarbeitete LKS ist zudem vom Aufbau her klarer, kompakter und übersichtlicher. Wesentlich ist zudem, dass ausdrücklich festgehalten wird, dass das LKS explizit von einem dynamischen Landschaftsverständnis ausgeht und dass eine kohärente Landschaftsentwicklung angestrebt wird. Nur ist das dynamische Verständnis in den formulierten Sachzielen dann nicht umgesetzt.

In materieller Negativ zu werten ist, dass sich das LKS zu einseitig als Schutzkonzept versteht. Es sollte stärker auch als Entwicklungs- und Nutzungskonzept ausgestaltet sein. Wir gehen in unserer Stellungnahme davon aus, dass die Landschaft des Mittellandes und des Berggebietes deutlich von Nutzungsaspekten geprägt ist, die sich im Verlaufe der letzten Jahrzehnte aufgrund finanzieller, technischer und rechtlicher Veränderungen laufend verändert haben und die sich in Zukunft aus den gleichen Gründen laufend entwickeln werden. Eine "zu statische" Betrachtung des Begriffes Landschaft unter der Prämisse von Schutzaspekten ist deshalb verfehlt. Dadurch entsteht auch eine Tendenz, die Interessenabwägungen einzuschränken, statt ihnen den erforderlichen Spielraum zu belassen. Diese Tendenz ist bedauerlich und wird unsererseits abgelehnt.

Zudem geht die Forderung, dass die Gemeinden das LKS direkt in ihren Nutzungsplanungen berücksichtigen müssen zu weit. Dasselbe gilt in Bezug auf allfällige regionale Richtpläne bzw. deren Planungsträger (Regionen). Es ist die Rolle der Kantone , in den Richtplänen oder anderen Umsetzungsinstrumenten entsprechende Aufträge an die Regionen und Gemeinden zu verankern und dann auch einzufordern. Nur so kann auch den regionalen Gegebenheiten gebührend Rechnung getragen werden.

Zu den Sachzielen wird sich economiesuisse selbst äussern können - ich empfehle diese gut anzuschauen und das mit den Nutzungs- und Entwicklungsaspekten bei den Sachzielen nochmals einzubringen. Idee: Economiesuisse könnte zum Beispiel auch ein Sachziel zur Wirtschaft "einfordern" bzw. die Zusammenarbeit für dessen Formulierung anbieten. Ein solches Sachziel für sich alleine fehlt nämlich (natürlich haben Regionalentwicklung, Tourismus, Wasserbau, Energie wirtschaftliche Aspekte.

 

An die Mitglieder von economiesuisse

Sehr geehrte Damen und Herren

Der Bundesrat hat die Anhörung und öffentliche Mitwirkung nach Art. 19 Raumplanungsverordnung zur Aktualisierung des Landschaftskonzepts Schweiz LKS eröffnet. Dürfen wir Sie bitten, uns Ihren Input bis spätestens Mittwoch, 31. Juli 2019 an irene.sigrist@economiesuisse.ch zukommen zulassen, damit wir unsere Stellungnahme beim Bundesamt für Umwelt termingerecht einreichen können.

Diese Anhörung wird auch Thema an der Sitzung der Arbeitsgruppe Raumpolitik vom 4. Juli 2019 sein.