Verlängerung der KAE-Höchstbezugsdauer von 24 Monaten

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Mai 2026 beschlossen, die aktuell auf 24 statt der gesetzlich vorgesehenen 12 Monate festgelegte Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) ein weiteres Mal zu verlängern. Ab dem 1. August 2026 können Betriebe somit für ihre Angestellten weiterhin während insgesamt höchstens 24 Monaten KAE beziehen, sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027. 

Angesichts des nach wie vor schwierigen wirtschaftlichen Umfelds hat der Bundesrat beschlossen, die von 12 auf 24 Monate erhöhte Maximaldauer für den Bezug von KAE beizubehalten. Ab dem 1. August 2026 können Betriebe somit für ihre Angestellten weiterhin während insgesamt höchstens 24 Monaten KAE beziehen, sofern die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Diese Verlängerung gilt bis zum 31. Januar 2027.

Der Bundesrat ergreift diese Massnahme vor dem Hintergrund grosser Unsicherheiten in Bezug auf die Weltwirtschaft und den internationalen Handel. So belasten die anhaltenden geopolitischen Spannungen im Mittleren Osten die Energiemärkte sowie einige Lieferketten und damit auch die Aussichten für die weltweite Konjunkturentwicklung im Industriesektor. Dies verschärft die bereits sehr angespannte Lage, die sich insbesondere aus den Unsicherheiten im Zusammenhang mit den von den USA im Frühjahr 2025 eingeführten Zusatzzöllen ergibt.

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