HKGR-Parolen für die Volksabstimmung vom 28. November 2021

Am 28. November 2021 stimmt die Schweizer Bevölkerung erneut über das Covid-19-Gesetz ab. Da das Gesetz die zentrale Grundlage für die bisherige und weitere Krisenbewältigung darstellt, empfiehlt Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden die Annahme des Covid-19-Gesetzes. Demgegenüber wurde zur Pflegeinitiative die NEIN-Parole gefasst.

Ja zum Covid-19-Gesetz

Das Covid-19-Gesetz beinhaltet die rechtliche Basis zur Bewältigung der Pandemie und den mit ihr verbundenen Herausforderungen. Es ermöglicht geimpften, getesteten oder genesenen Personen im Berufs- und Privatleben schrittweise in die Normalität zurückzukehren. Dabei bildet es aber nicht nur die gesetzliche Grundlage für das Covid-Zertifikat, sondern mit der Änderung des Gesetzes im März 2021 erfolgten auch die Ausweitungen der Härtefallhilfen, des Erwerbsersatzes für Selbständige sowie der Kurzarbeitsentschädigung. Das Gesetz tangiert damit zahlreiche Bereiche, welche für die wirtschaftliche Erholung essenziell sind.

Trotzdem wird die Stimmbevölkerung am 28. November 2021 zur zweiten Referendumsabstimmung gegen das Covid-19-Gesetz aufgerufen. Die Referendumsführer stören sich insbesondere an Vollmachten des Bundesrats zur Bekämpfung der Pandemie und empfinden das Covid-Zertifikat als Diskriminierung. Bei dieser Argumentation wird ausser Acht gelassen, dass dank dem Covid-19-Gesetz die von der Pandemie betroffenen Menschen und Unternehmen unterstützt und die wirtschaftlichen Schäden eingedämmt werden können. Der Vorstand von Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden empfiehlt entsprechend die Annahme des Covid-19-Gesetzes.

Nein zur Volksinitiative für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)

Die Pflegeinitiative möchte verschiedene Massnahmen und Regelungen zur Attraktivitätssteigerung des Pflegeberufes in der Verfassung verankern. Obwohl im Grundsatz die Forderungen des Initiativkomitees berechtigt sind, gehen sie in einigen Punkten zu weit und missachten die bestehende Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen, Sozialpartnern und Betrieben.

Der vom Parlament ausgearbeitete Gegenvorschlag, welcher im Falle einer Ablehnung der Pflegeinitiative in Kraft treten wird, nimmt die berechtigten Anliegen der Initiative - wie beispielsweise den Anstoss einer Bildungsoffensive - auf. Er beinhaltet jedoch zusätzlich einen Kostenkontrollmechanismus um steigende Krankenkassenprämien zu verhindern. Der Vorstand von Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden spricht sich daher gegen die Pflegeinitiative aus.

Für weitere Auskünfte:

Elia Lardi, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (lardi@hkgr.ch)