JA zum Stromgesetz, 2xNEIN zu den Gesundheitsinitiativen

Am 9. Juni 2024 stehen mit dem Stromgesetz und den beiden Gesundheitsinitiativen, der Prämienentlastungs- und der Kostenbremse-Initiative, erneut drei zukunftsweisende Volksabstim­mungen an. Der Vorstand von Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (HKGR) empfiehlt ein JA zum Stromgesetz und 2XNEIN zu den Gesundheitsinitiativen.

JA zum Stromgesetz (Mantelerlass)

Die drohende Energiemangellage im Winter 2022/2023 hat aufgezeigt, wie verwundbar die Schweiz ist. Fällt ein grosser Teil der Kernkraftwerke in Frankreich aus oder ist die Versorgung mit Gas zur Energie­gewinnung in den Nachbarländern nicht gesichert, kann es rasch zu einem Engpass beim Strom kommen. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (auch Mantelerlass oder Stromgesetz genannt) zielt darauf ab, die inländische und erneuerbare Stromproduktion insbesondere im Winter zu steigern und so die Abhängigkeit von ausländischem Strom zu reduzieren. Mit einer höheren Eigenproduktion wird dem Risiko eines Versorgungsengpasses entgegenwirkt, ent­sprechend soll der Bau von Sonnen- und Windkraftanlagen in der Schweiz erleichtert werden. Mindestens so wichtig aus Sicht der Wirtschaft ist jedoch, dass mit dem Gesetz über ein Dutzend Wasserkraftprojekte deblockiert werden: mit dem Stromgesetz gelten diese Projekte als Vorhaben von nationalem Interesse und werden so priorisiert. Ausserdem enthält das Stromgesetz wichtige Bestimmungen zu Ausbauzielen, Transport, Speicherung und Verbrauch von Strom und die bestehenden Fördermittel sollen verlängert werden.

Die vom Bundesparlament mit einem breit abgestützten Kompromiss verabschiedete Gesetzesrevision ermöglicht einen Schritt in die richtige Richtung und die HKGR empfiehlt am 9. Juni entsprechend ein JA zum Stromgesetz. Der HKGR-Vorstand war sich im Rahmen der kontrovers diskutierten Parolenfassung aber einig, dass die Vorlage das Versprechen einer sicheren und wirtschaftlich tragbaren Stromversorgung allein nicht einlösen kann. Dazu sind künftig weitere Massnahmen nötig, besonders für den Winter.

NEIN zur Prämienentlastungs-Initiative

Die Prämienentlastungs-Initiative der SP will, dass die Krankenkassenprämien neu maximal 10 Prozent des verfügbaren Einkommens ausmachen. Was darüber liegt, soll von Bund und Kantonen durch Prämienverbilligungen gedeckt werden. Der Bund muss dabei mindestens zwei Drittel der Kosten tragen, den Rest finanzieren die Kantone. Die Kosten sind enorm: schon 2030 bis zu 12 Milliarden Franken zusätzlich pro Jahr - was mehr als doppelt so viel ist, wie die Finanzierung der 13. AHV-Rente bereits kostet. Zur Finanzierung wird es entsprechend eine weitere Erhöhung von Steuern und Abgaben brauchen.

Die Initiative hätte ebenfalls zur Folge, dass höhere Arbeitspensen unattraktiv werden. Ein höheres Einkommen würde dann eine höhere Prämie bedeuten. Das inländische Arbeitskraftpotential wird damit ohne Not weiter ausgedünnt und der Fachkräftemangel verschärft.

Die Prämienentlastungs-Initiative gibt vor die Prämienlast zu reduzieren, führt aber zu falschen Anreizen (Mehrkonsum) und massiven Mehrkosten. Bundesrat und Parlament haben einen indirekten Gegen­vorschlag erarbeitet, welcher bei einer Ablehnung der Initiative zum Zuge kommt und gezielt Menschen mit tieferen Einkommen unterstützt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt die HKGR am 9. Juni ein NEIN zur Prämienentlastungsinitiative.

NEIN zur Kostenbremse-Initiative

Mit der Kostenbremse-Initiative der Mitte-Partei soll das Kostenwachstum im Gesundheitswesen gebremst werden: steigen die Krankenkassenprämien deutlicher als die Löhne, müssten Bundesrat und Kantone konkrete Massnahmen beschliessen, welche sich bereits auf das Folgejahr auswirken. Die Eindämmung des Kostenwachstums im Gesundheitswesen ist wichtig und notwendig, die Koppelung des Wachstums der Kosten an die Lohnentwicklung greift aber zu kurz. Dieser Mechanismus würde nämlich zu Rationierungen im Gesundheitswesen führen und die Gesundheitsversorgung konjunkturabhängig machen. Die vorgesehene Kostenbremse würde damit zur Behandlungsbremse, indem notwendige Behandlungen nicht mehr oder verspätet durchgeführt würden.

Auch zur Kostenbremse-Initiative wurde ein indirekter Gegenvorschlag erarbeitet, welcher bei Ablehnung der Initiative zum Zuge kommt und mit Kosten- und Qualitätszielen das Kostenwachstum auf ein effizientes Mass beschränkt wird. Entsprechend empfiehlt die HKGR am 9. Juni ein NEIN zur Kostenbremse-Initiative.

Abstimmungsparolen 9. Juni 2024


Für weitere Auskünfte:

Elia Lardi, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden

Email: lardi@hkgr.ch, Tel: 081 501 40 10