HKGR sagt Nein zur Juso-Initiative

Am 30. November 2025 stimmt die Schweiz über die sogenannte «Initiative für eine Zukunft» der Juso (Juso-Initiative) ab. Sie verlangt eine nationale Erbschaftssteuer von 50 Prozent auf Nachlässe über 50 Millionen Franken. Die HKGR lehnt die Initiative entschieden ab, weil sie Familienunternehmen zerschlagen, Arbeitsplätze gefährden und den Mittelstand mit höheren Steuern belasten würde. Gemeinsam mit Bundesrat, Parlament und einer breiten Allianz empfiehlt die HKGR ein klares Nein.

Die Initiative mag auf den ersten Blick nur eine kleine Gruppe betreffen. In Wahrheit zerstört sie jedoch einen Grundpfeiler der Schweizer Wirtschaft: die Familienunternehmen. Diese sind das Rückgrat unseres Wohlstands – in Graubünden genauso wie im Rest der Schweiz.


Familienunternehmen in Gefahr 

Von der Juso-Initiative besonders betroffen wären traditionelle Familienunternehmen. Viele von ihnen haben einen Unternehmenswert, der über 50 Millionen Franken liegt. Dieser Wert ist jedoch nicht «liquid verfügbar», sondern in Produktionsanlagen, Gebäuden oder Maschinen gebunden. Eine Erbschaftssteuer von 50 Prozent würde bei einer Unternehmensübergabe an die nächste Generation eine enorme Steuerlast verursachen. Um diese hohe Steuerlast überhaupt bezahlen zu können, müssten viele dieser Unternehmen verkauft oder liquidiert werden. Verantwortungsvolle Unternehmerfamilien, die über Generationen hinweg Arbeitsplätze und Wertschöpfung geschaffen haben, würden dadurch verdrängt – oft durch kurzfristig orientierte Investoren. Damit ginge ein wichtiges Stück regionaler Verankerung und Stabilität der Schweizer Wirtschaft verloren.

Mittelstand trägt die Last

Die Initianten versprechen Milliardeneinnahmen für den ökologischen Umbau der Wirtschaft. In der Realität würden aber vermögende Steuerzahler:innen aufgrund der mit 50 Prozent sehr hohen Erbschaftssteuer das Land verlassen. Die Folge wären Steuerausfälle von über 2 Milliarden Franken pro Jahr – Einnahmen, die Bund und Kantone heute benötigen. Am Ende müsste der Mittelstand die Lücke mit höheren Steuern und Abgaben füllen. Damit würde die Schweiz mit der Kombination aus Einkommens- und Vermögenssteuer – eine Steuerform, die neben der Schweiz nur zwei weitere OECD-Staaten kennen – und einer zusätzlichen hohen Erbschaftssteuer erheblich an Attraktivität verlieren. Dies träfe sowohl Bürger:innen als auch Unternehmen.

Föderalismus wird geschwächt

Bislang liegt die Erhebung von Erbschafts- und Schenkungssteuern in der Kompetenz der Kantone. Mit der Einführung einer so hohen Erbschaftssteuer auf Bundesebene würde diese Steuerautonomie praktisch entfallen – ein weiterer Schritt zur Schwächung des föderalistischen Systems der Schweiz.

Breite Allianz gegen die Initiative

Nebst dem Bundesrat lehnen auch National- und Ständerat, die Mehrheit der Parteien (Die Mitte, FDP, SVP, GLP) sowie zahlreiche Wirtschaftsverbände die Juso-Initiative ab. Selbst bei der SP und den Grünen im Parlament regt sich Widerstand.

Die HKGR empfiehlt den Stimmberechtigten ein klares Nein am 30. November 2025. Nur so können Zwangsverkäufe von Familienunternehmen verhindert, Arbeitsplätze in Graubünden gesichert und der Wohlstand unseres Kantons geschützt werden.

Weitere Parolen der HKGR

Auf nationaler Ebene wird am 30. November 2025 ausserdem über die Service-citoyen-Initiative abgestimmt. Die HKGR lehnt diese Initiative ebenfalls klar ab, denn sie würde die Wirtschaft und die Kantone stark belasten. Die Initiative verlangt nämlich, dass alle Bürger:innen einen Dienst zugunsten der Allgemeinheit und der Umwelt leisten müssen, damit würden im Vergleich zu heute doppelt so viele Personen während der Dienstpflicht am Arbeitsplatz fehlen. Den willkürlichen Einsatzgebieten wären kaum Grenzen gesetzt. Zehntausende Schweizer:innen würden für Aufgaben eingesetzt, die nicht ihren beruflichen Fähigkeiten entsprechen.

Kantonal sagt die HKGR Nein zur Ruhegehaltsinitiative aber Ja zum entsprechenden Gegenvorschlag des Grossen Rats. Ein lebenslanges Ruhegehalt für Regierungsmitglieder ist nicht mehr zeitgemäss. Der Gegenvorschlag ersetzt es durch eine befristete Überbrückungsleistung von maximal drei Jahren und sichert so, dass das Regierungsamt attraktiv bleibt, ohne lebenslange Privilegien. Gleichzeitig bleibt die Unabhängigkeit von Regierungsmitgliedern gewahrt - im Interesse eines starken, handlungsfähigen Kantons Graubünden.

Für weitere Auskünfte:

Elia Lardi, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden
Email: lardi@hkgr.ch, Tel: 081 501 40 10