HKGR sagt Nein zur AHV-Zusatzfinanzierung und Ja zum Kriegsmaterialgesetz
Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (HKGR) empfiehlt für die eidgenössische Abstimmung vom 29. November 2026 ein Nein zur Zusatzfinanzierung der AHV und ein Ja zur Änderung des Kriegsmaterialgesetzes. Die HKGR setzt sich damit für eine langfristig tragfähige Finanzierung der Altersvorsorge sowie für die Stärkung der Sicherheit und des Wirtschaftsstandorts ein.
NEIN zur AHV-Zusatzfinanzierung: Mehrbelastung ohne nachhaltige Lösung
Mit der Einführung der 13. AHV-Rente steigt der Finanzierungsbedarf der Altersvorsorge. Das Parlament sieht deshalb eine unbefristete Erhöhung des Normalsatzes der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte vor. Damit wird allerdings nur ein Teil der zusätzlichen Ausgaben gedeckt und die langfristigen Finanzierungsprobleme der AHV bleiben bestehen.
Die HKGR anerkennt die Notwendigkeit einer gesicherten Finanzierung der AHV. Eine unbefristete Erhöhung der Mehrwertsteuer ohne Verknüpfung mit einer verbindlichen strukturellen Reform der AHV greift jedoch zu kurz. Es braucht eine umfassende Reform, welche die demografische Entwicklung berücksichtigt und die AHV langfristig finanziell stabilisiert.
Gerade für Graubünden als Tourismus- und Gewerbekanton mit zahlreichen konsumabhängigen Betrieben ist die Erhöhung der Mehrwertsteuer ohne eine echte Gesamtreform der AHV kritisch zu beurteilen. Die höheren Kosten schwächen die Kaufkraft der Bevölkerung und können die Nachfrage nach Gütern und Dienstleistungen belasten.
Die HKGR empfiehlt deshalb ein Nein zur AHV-Zusatzfinanzierung. Es braucht vielmehr eine umfassende Reform der AHV, welche mit strukturellen Massnahmen eine nachhaltige und generationengerechte Finanzierung sicherstellt.
JA zum Kriegsmaterialgesetz: Sicherheit und Wirtschaftsstandort stärken
Die sicherheitspolitische Lage in Europa hat sich grundlegend verändert. Mit der Revision des Kriegsmaterialgesetzes sollen die Exportbestimmungen an die neuen Herausforderungen angepasst werden. Insbesondere sollen die Vorschriften zur Wiederausfuhr von Kriegsmaterial durch Partnerstaaten angepasst werden. Dabei bleibt die derzeitige Grundregel bestehen: Staaten, die Kriegsmaterial in der Schweiz erwerben, dürfen dieses grundsätzlich nicht ohne Zustimmung der Schweiz an andere Länder weiterleiten. Neu ist jedoch vorgesehen, unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zuzulassen. Die strengen gesetzlichen Voraussetzungen und Bewilligungsverfahren bleiben weiterhin bestehen.
Die heutigen Exportbestimmungen wurden noch vor dem russischen Angriff auf die Ukraine verschärft und erschweren Schweizer Unternehmen den Zugang zu internationalen Märkten. Aufträge gehen verloren, Produktionskapazitäten und technologisches Know-how werden ins Ausland verlagert. Betroffen sind neben Rüstungsunternehmen auch spezialisierte Zulieferbetriebe und Unternehmen mit zivil und militärisch nutzbaren Technologien. Damit stehen Wertschöpfung, Innovationskraft und Arbeitsplätze auf dem Spiel.
Alberto Belloli, Vizepräsident der HKGR und Teilhaber der Belloli SA, fügt an «Staaten haben Interessen, keine Freunde. Eine eigenständige, innovative und wettbewerbsfähige Rüstungsindustrie ist für die Schweiz mehr als ein Wirtschaftszweig. Sie ist ein strategisches Faustpfand in einer zunehmend unberechenbaren Welt.»
Eine leistungsfähige Industrie ist entscheidend für die Sicherheit der Schweiz. Ohne eigene Kompetenzen steigt die Abhängigkeit vom Ausland, insbesondere bei der Wartung und Weiterentwicklung militärischer Systeme. Die Revision stärkt die Verlässlichkeit der Schweiz als Partnerin und schafft mehr Handlungsspielraum, ohne die neutralitäts- und sicherheitspolitischen Grundsätze aufzugeben.
Die HKGR empfiehlt deshalb ein Ja zum Kriegsmaterialgesetz. Die Revision stärkt die Verteidigungsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts.
Für weitere Auskünfte:
Elia Lardi, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden
Email: lardi@hkgr.ch, Tel: 081 501 40 10