HKGR-Parolen zu den Abstimmungen vom 29. November 2020

Handelskammer fasst NEIN-Parolen

Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden empfiehlt die Unternehmensverantwortungs- sowie die Kriegsmaterialinitiative zur Ablehnung Die Unternehmens-Verantwortungs-Initiative fordert zusätzliche Haftungsbestimmungen für Unter-nehmen, die international anerkannte Menschenrechte und internationale Umweltstandards verletzt haben. Diese Regeln wären weltweit einzigartig und führten zu weitreichenden rechtlichen, politischen, aber auch wirtschaftlichen Problemen. Schweizer Unternehmen würden für Praktiken ihrer Lieferanten und Geschäftspartner verantwortlich, welche nicht notwendigerweise durch die örtliche Gesetzgebung verboten sind, aber potenziell gegen internationale Normen verstossen könnten. Schweizer Unternehmen würden sich vorsichtshalber aus solchen Ländern zurückziehen, was Raum für die skrupellosen Praktiken anderer ausländischer Firmen liesse. Geholfen wäre damit niemandem, denn die Verrechtlichung führt in eine Sackgasse, die dem eigentlichen Ziel mehr schadet wie nützt. Negativ betroffen wären sämtliche exportierenden Unternehmen, auch zahlreiche Schweizer KMU, letztere zusätzlich auch dadurch, wenn Konzerne ihren Sitz aus der Schweiz in Länder ohne eine derart untaugliche und ungerechte Gesetzgebung verlegen.

Mit der Kriegsmaterial-Initiative soll Stiftungen, Vorsorgeeinrichtungen und der Schweizerischen Nationalbank die Finanzierung von Kriegsmaterialherstellern verboten werden. Die direkte oder indirekte Finanzierung von Kriegsmaterial ist in der Schweiz schon heute verboten. Zudem wird die Initiative weltweit kaum Auswirkungen Kriegsmaterialmarkt haben oder das Angebot schmälern. Stark negativ betroffen wäre indessen die MEM-Industrie, welche Produkte produziert, die in Kriegsmaterial verbaut werden können. Die Initiative trifft somit auch zahlreiche KMU, welche gemäss der Initiative zu Kriegsmaterialherstellern würden. Stark negativ betroffen wären aber auch die 1700 in der Schweiz ansässigen Pensionskassen und die AHV mit ihren Anlagevermögen, welche sie, wie auch die Nationalbank, nicht mehr in vom sehr breit umschriebenen Initiativtext erfasste Unternehmen, nicht einmal mehr in Anlageportfolios, investieren könnten. Die Vorlage berührt die Schweizer Wirtschaft daher erheblich.

Für weitere Auskünfte:
Marco Ettisberger, Sekretär Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (079/610 45 91)