HKGR fasst Parolen für den 15. Mai: Ja zu Frontex und Nein zur Lex Netflix

Am 15. Mai befindet das Schweizer Stimmvolk über drei Vorlagen. Der Vorstand von Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (HKGR) spricht sich klar zum Verbleib der Schweiz im Schengen-Raum und gegen das Filmgesetz aus. Zudem empfiehlt der HKGR-Vorstand zum Transplantationsgesetz ein JA in die Urne zu legen.

Ja zu Frontex-Schengen

Der HKGR-Vorstand spricht sich klar für den Verbleib der Schweiz im Schengen-Raum aus, denn ein Nein zu Frontex am 15. Mai löst automatisch den Kündigungsmechanismus aus. Die HKGR ist überzeugt, dass eine zusätzliche Finanzierung von Frontex notwendig ist, damit diese ihre Grenzschutzaufgaben weiterhin wahrnehmen kann. Zudem führt eine geschützte Schengen-Aussengrenze auch zu erhöhtem Schutz in der Schweiz. Ein Nein zu Frontex hätte für den Wirtschaftsstandort und insbesondere für die Schweiz als Reisedestination weitreichende Konsequenzen.

Ausserdem gilt es eine zusätzliche Blockade in der Europapolitik zu verhindern: mittelfristig würde ein Nein zu Frontex die Ausgangslage der ohnehin schwierigen Europapolitik der Schweiz zusätzlich verschlechtern und den Zugang zu Kunden:innen, Produkten und Fachkräften aus Europa gefährden.

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Nein zur Lex Netflix

Den Subventionszwang, den die sogenannte Lex Netflix den Streaming-Anbietern zugunsten des Schweizer Filmschaffens aufbürden will, lehnt der HKGR-Vorstand aus ordnungs­politischen Gründen klar ab. Das revidierte Filmgesetz sieht nämlich vor, dass internationale Streamingdienste wie Netflix oder Disney+ - aber auch Schweizer Unternehmen mit entsprechenden Online-Angeboten - künftig 4 Prozent ihrer im Inland erzielten Bruttoein­nahmen in einheimische Filmproduktionen investieren müssen. Alternativ würden sie mit einer Ersatzabgabe belastet. Aus Sicht der HKGR soll der Wettbewerb nicht durch die Zwangs­subventionierung bestimmter Angebote ausgehebelt werden, denn die entstehenden Kosten würden wohl mittels höherer Abogebühren direkt auf die Konsument:innen abgewälzt.

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Ja zum Transplantationsgesetz, zur AHV21 sowie zum Verrechnungssteuergesetz

Zudem spricht sich der HKGR-Vorstand für ein Ja zum Transplantationsgesetz am 15. Mai aus. Die vorgesehene Änderung des Transplantationsgesetzes führt zu einer Erhöhung der Spenderate in der Schweiz, garantiert aber, dass Organspenden weiterhin freiwillig bleiben.

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Für die voraussichtlich im Herbst 2022 zur Abstimmung gelangenden Referenden zur AHV21 und zum Verrechnungssteuergesetz hat der HKGR-Vorstand ebenfalls bereits die Ja-Parolen gefasst.

Für weitere Auskünfte:

Romano Seglias, Präsident (seglias@hkgr.ch; 079 352 68 67)

Elia Lardi, Geschäftsführer (lardi@hkgr.ch; 081 501 40 10)