Handelskammer fasst Parolen für die Volksabstimmung vom 13. Juni 2021

Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden empfiehlt die Ablehnung der beiden Agrarinitiativen und des CO2-Gesetzes. JA-Parolen wurden zum Covid-19-Gesetz und zur Aufhebung des kantonalen Gesetzes über die Mutterschaftsbeiträge gefasst.

2x Nein zu den Agrarinitiativen
Der Vorstand von Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden hat die Nein-Parolen zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbotsinitiative beschlossen. Beide Vorlagen versprechen zwar eine nachhaltigere Landwirtschaft, sind in ihren Forderungen aber zu radikal mit weitreichenden negativen Folgen für viele Wirtschaftszweige. Zudem verhindern die beiden Initiativen Innovationen im Pflanzenschutz, was den Weg für eine nachhaltigere Landwirtschaft blockiert.

Nein zum CO2-Gesetz
Das CO2-Gesetz wurde im Vorstand intensiv diskutiert. Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden unterstützt die Ziele der Schweizer Klimapolitik, das CO2-Gesetz wird in seiner aktuellen Form allerdings abgelehnt. Dies, weil mit dem Energiegesetz im Kanton Graubünden bereits ein griffiges Instrument für eine CO2-Reduktion besteht und mit weiteren Abgaben, Verboten und Bürokratie die Wirtschaft eingeschränkt wird, ohne dass dabei die Forschung und Entwicklung gefördert werden. Der erfolgversprechende Weg zur klimaneutralen Schweiz führt über eine innovative und flexible Wirtschaft.

Ja zum Covid-19-Gesetz
Das Covid-19-Gesetz erteilt die notwendigen Kompetenzen um die Coronapandemie zu bekämpfen, und vor allem, um deren negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft zu mildern. Das Gesetz regelt insbesondere die verschiedenen Finanzhilfen für Menschen und Unternehmen wie die Kurzarbeits- und Erwerbsausfallsentschädigung, die Härtefallhilfen oder die Unterstützung von Kultur und Sport. Damit diese Massnahmen so lange wie nötig weitergeführt werden können, empfiehlt der Vorstand von Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden die Annahme des Covid-19-Gesetzes.

Ja zur Aufhebung des kantonalen Gesetzes über die Mutterschaftsbeiträge
Für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf unterstützt der HKGR-Vorstand zudem die Aufhebung des kantonalen Gesetzes über die Mutterschaftsbeiträge mit der damit verbundenen zusätzlichen Förderung der familienergänzenden Kinderbetreuung.

Für weitere Auskünfte:
Romano Seglias, Präsident Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (079 352 68 67)
Elia Lardi, Geschäftsführer Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden (076 214 90 92)