Zollvereinbarung mit den USA: Positives Signal für die Schweizer Wirtschaft
Der Bundesrat hat über die Einigung im Zollstreit mit den USA informiert. Die US-Zusatzzölle auf Schweizer Exporte werden von 39 Prozent auf 15 Prozent gesenkt. Die HKGR begrüsst diese Absichtserklärung ausdrücklich, denn damit können Schweizer Unternehmen wieder zu gleichen Bedingungen in die USA exportieren wie die Konkurrenz aus der EU, die Herausforderungen und Unsicherheit im internationalen Handel bleiben jedoch gross.

Der Bundesrat hat am 14. November 2025 bekanntgegeben, dass die Schweiz mit den USA eine Absichtserklärung abschliessen konnte. Für die Schweiz gilt damit ein länderspezifischer Zusatzzoll von 15 Prozent, womit Schweizer Unternehmen wieder zu gleichen Bedingungen in die USA exportieren können wie die Konkurrenz aus der EU. Dadurch fällt ein wesentlicher Wettbewerbsnachteil für die Schweizer Exportindustrie weg. In der Absichtserklärung wurde zudem festgehalten, dass Schweizer Unternehmen planen, bis Ende 2028 200 Milliarden US-Dollar an Direktinvestitionen in den USA umzusetzen.
Der neue Basiszollsatz ist bedeutend tiefer als die seit Anfang August 2025 geltenden US-Zusatzzölle in der Höhe von 39 Prozent. Diese haben die exportorientierte Schweizer Wirtschaft in den vergangenen Monaten stark belastet und waren für gewisse Firmen existenzbedrohend. Die hohen US-Zölle haben nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit von Schweizer Unternehmen auf dem US-Markt deutlich geschwächt, sondern auch Arbeitsplätze in der Schweiz unter Druck gesetzt.
Jedoch stellen auch die US-Zölle in Höhe von 15 Prozent eine Belastung für Schweizer Exportunternehmen dar und mit der neuen Vereinbarung sind bei weitem nicht alle Probleme des Wirtschaftsstandorts Schweiz gelöst. Die Unsicherheit bleibt, der Protektionismus nimmt weltweit zu und im Inland schränkt die Regulierung die unternehmerische Freiheit ein und verteuert die Produktion. Die aktuelle Lage muss ein Weckruf für die Politik sein. Denn neben den US-Zöllen belasten auch die flaue Entwicklung in anderen wichtigen Absatzmärkten und geopolitische Spannungen die hiesige Wirtschaft. Der Standort Schweiz muss deshalb wieder gestärkt werden, um im internationalen Standortwettbewerb bestehen zu können. Die Schweizer Wirtschaft darf nicht durch Gesetze und Verordnungen eingeschränkt und belastet werden. Ebenfalls gilt es, die Kostenlast für Unternehmen und Arbeitnehmende rasch und massgeblich zu reduzieren.
Gleichzeitig ist die Schweiz als offene Volkswirtschaft auf den bestmöglichen Zugang zu Märkten auf der ganzen Welt angewiesen. Um die Exportnation zu stärken, braucht es einen Abbau von Handelshemmnissen. Freihandelsabkommen nehmen dabei eine zentrale Rolle ein. Ein rasches Inkrafttreten der Abkommen mit Mercosur, Thailand und Malaysia sowie ein Abschluss der Verhandlungen mit Vietnam und China sind entscheidend.
News-Ticker zur Handelspolitik Trump 2.0 und den Folgen für die Schweiz
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Hotline für unternehmensspezifische Fragen
Bei unternehmensspezifischen Fragen zu den Auswirkungen der US-Massnahmen auf das Exportgeschäft, können Sie sich direkt an die eingerichtete Hotline der ExportHelp unseres Partners S-GE wenden:
Telefon: 0844 811 812
Mail: exporthelp@s-ge.com
Webseite: ExportHelp
Weiterführende Informationen
Informationsseite des SECO zu den US-Zöllen
Informationsseite von S-GE zu den US-Zöllen
Medienmitteilung des Bundesrats zur Absichtserklärung vom 14. November 2025
Informationen zur Kurzarbeitsentschädigung im Zusammenhang mit den US-Zöllen
Bundesrat erhöht Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate