Wirtschaft lehnt Gegenvorschlag zur Konzernverantwortung klar ab

Im präsentierten Gegenvorschlag schlägt der Bundesrat neue Haftungsregeln vor, welche die Unternehmen massiv belasten und den Wirtschaftsstandort Schweiz erheblich schwächen würden. Mit dem Vorschlag geht der Bundesrat weit über den EU-Standard hinaus. Dies obschon der Bundesrat bislang kommuniziert, dass er nicht über die EU-Standards hinausgehen wolle.

Unnötige Sonderregelung und Paradebeispiel für überzogene Bürokratie

Die EU hat im Februar 2026 die harmonisierte Konzernhaftung im Omnibus-Verfahren aus der Lieferkettenrichtlinie gestrichen. Die Europäische Kommission begründete dies unmissverständlich: Auf ein EU-weites Haftungsregimes wird in Anbetracht der Regeln und Traditionen, die in den Mitgliedstaaten bereits gelten, verzichtet.

​Das Vorgehen des Bundesrats ist vor diesem Hintergrund nicht nachvollziehbar: Während die EU das Thema ihren Mitgliedstaaten überlässt, will der Bundesrat neue und unerprobte Regeln von sich aus einführen und dem Rest von Europa davoneilen. Dies, obwohl die Schweiz gerade im Bereich der Konzernhaftung bereits eine etablierte Rechtsprechung kennt. Geht es nach der Landesregierung, soll die Schweiz nun Regeln beschliessen, bei welchen die EU gerade jüngst entschieden hat, sie nicht einzuführen. Das setzt ein völliges falsches Zeichen in einer Zeit, in der die Schweizer Unternehmen und ihre Beschäftigten angesichts der geopolitischen Lage und schwachen Konjunktur unter erheblichem Druck stehen.

​Beim geplanten Gesetz handelt sich um ein Paradebeispiel für überzogene Bürokratie und vorauseilenden Gehorsam der Schweiz, zu dem die Schweiz weder in den bestehenden noch künftigen bilateralen Beziehungen verpflichtet wäre. Die betreffende EU-Regulierung (CSDDD) ist weder Teil des aktuellen noch des verhandelten bilateralen Vertragspakets der Schweiz mit der EU. Das zeigt ein weiteres Mal: Die grössten bürokratischen Belastungen sind hausgemacht.

​Im Jahr 2020 wurde die Konzernverantwortungsinitiative sowohl im Parlament als auch an der Urne gerade wegen der Haftungsregeln abgelehnt. Mit dem aktuellen Gegenvorschlag wird dieses zentrale Element nun erneut eingeführt. Das ist reine Zwängerei. Gemeinsam mit unserem Dachverband economiesuisse lehnt die HKGR den vorliegenden Gegenvorschlag deshalb klar ab. Die Schweiz braucht jetzt Stabilität, Verlässlichkeit und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen – und keine Alleingänge, die den Standort schwächen.

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