Timing bei der Lehrstellensuche

Der Berufswahlprozess und die Lehrstellenbesetzung sollen nach einer geregelten Abfolge funktionieren. Die Verbundpartner haben sich deshalb auf ein gemeinsames Commitment geeinigt: Offene Lehrstellen sollen künftig frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben und Lehrverträge frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen werden.

Bund, Kantone und Organisationen der Arbeitswelt haben zusammen das Commitment «Grundsätze zu Berufswahlprozess und Lehrstellenbesetzung» unterzeichnet. Es definiert Grundsätze vom zeitlichen Ablauf des Berufswahlprozesses bis zur Genehmigung des Lehrvertrages.

Die Berufsbildung ist für Jugendliche eine wichtige Grundlage für die lebenslange fachliche und persönliche Weiterentwicklung. Der Lehrstellenmarkt unterliegt jedoch verschiedenen Einflüssen. Auf der Angebotsseite sind es strukturelle Veränderungen, konjunkturelle Schwankungen wie auch die Ausbildungsbereitschaft der Unternehmen. Auf der Nachfrageseite wirken die demografische Entwicklung und die Interessen der Jugendlichen sowie ihr Umfeld mit. Diese Einflüsse können dazu führen, dass ein Wettlauf um Ausbildungsplätze oder Lernende entsteht, was zu Druck und verfrühten Entscheidungen führen kann. Um dieser Dynamik Gegensteuer zu geben und sicherzustellen, dass der Berufswahl- und Bewerbungsprozess gemäss einem für die Jugendlichen sinnvollen Zeitplan erfolgen kann, haben sich die Verbundpartner der Berufsbildung zu diesem gemeinsamen Commitment entschlossen.

Die beteiligten Akteure erklären ihre Absicht, sich im Rahmen ihrer Kompetenzen und Verantwortlichkeiten für die Einhaltung der folgenden Grundsätze einzusetzen:

  1. Offene Lehrstellen werden frühestens im August des Jahres vor Lehrbeginn zur Bewerbung ausgeschrieben.

  2. Lehrverträge werden frühestens ein Jahr vor Lehrbeginn abgeschlossen.

  3. Lehrverträge werden frühestens im September des Jahres vor Lehrbeginn genehmigt.

Die solidarische Beachtung des Berufswahlfahrplans ist im Interesse der Jugendlichen, der Betriebe und der Kantone. Sie wirkt dem Wettlauf um frühe Vertragsabschlüsse und damit der Gefahr von Lehrvertragsabbrüchen aufgrund einer ungenügenden Auseinandersetzung mit der Berufswahl entgegen. Diese Grundsätze stützt auch die HKGR als Mitglied des Schweizerischen Arbeitgeberverbands.

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