Systemwechsel in der Arbeitslosenversicherung per Ende 2025
Das SECO führt über die Jahreswende 2025/2026 schweizweit ein neues Auszahlungssystems (ASAL 2.0) für den Bereich der Arbeitslosenentschädigung ein. Die damit verbundene Umstellung erfordert die Migration mehrerer Systeme und damit einen vollständigen Systemunterbruch zwischen dem 19. Dezember 2025 (12:00 Uhr) und dem 06. Januar 2026 (08:00 Uhr). Ebenfalls mit der Systemumstellung verbunden sind neue Formulare für Kunden der Arbeitslosenversicherung, welche nicht die verfügbaren eServices nutzen.
Seit 2017 arbeitet das SECO zusammen mit den Arbeitslosenkassen und den weiteren Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung an der Entwicklung eines neuen Auszahlungssystems zur Abwicklung der Leistungen der ALV (ASAL 2.0). In den Jahren 2023 und 2024 wurden die Teilbereiche Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung bereits auf das neue System umgestellt.
2026 wird nun die SAP-basierte Lösung auch für den Hauptbereich der Arbeitslosenentschädigung eingeführt. Die Umstellung auf ASAL 2.0 bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Unter anderem wurden die Formulare der Arbeitslosenentschädigung überarbeitet und neu gestaltet. Die Formulare werden neu anhand eines QR-Codes erkannt, die Angaben mittels einer Schrifterkennungssoftware gelesen und direkt ins ASAL 2.0 übertragen. Aus diesem Grund können die bisherigen Formulare ab Januar 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Für eine effiziente Datenverarbeitung ab Januar 2026 werden die neuen Formulare vorgängig zur Verfügung gestellt und auf der Webseite arbeit.swiss aufgeschaltet. Damit auch Arbeitgebende, welche Formulare aus ihrer Software generieren, diese entsprechend anpassen können, stehen auch die beiden Formulare «Arbeitgeberbescheinigung» und «Bescheinigung über Zwischenverdienst» unter «neuen Formulare ALE ab Oktober 2025» im Voraus zur Verfügung. Bitte nutzen Sie ab dem Oktober 2025 diese neuen Dokumente.
Die Einführung von ASAL 2.0 erfordert Ende 2025 einen Unterbruch von Systemen. Sowohl der Job-Room mit den eServices für Stellensuchende, Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler als auch die Applikation AVAM (Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik) für die RAV/LAM/KAST müssen vom 19. Dezember 2025 bis am 6. Januar 2026 heruntergefahren werden.
Das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit Graubünden (KIGA) weist bezüglich der Umstellung ergänzend auf folgende Punkte hin:
- Konsequente Nutzung der eServices: Durch die Nutzung der eServices des Job-Room werden die Daten elektronisch in ASAL 2.0 übermittelt und können effizient weiterverarbeitet werden. Dadurch wird seitens der Arbeitslosenkassen der Mehraufwand manueller Verarbeitung und der Bedarf nach Rückfragen deutlich verringert, was eine deutlich raschere Auszahlung ermöglicht. Dies gilt sowohl für Arbeitgebende im Bereich der Kurzarbeitsentschädigung als auch für Stellensuchende im Bereich der Arbeitslosenentschädigung.
- Formulare: Für den Fall, dass die eServices nicht genutzt werden können oder nicht zur Verfügung stehen, ist es wichtig, die neuen Formulare am PC auszufüllen, da dies das maschinelle Auslesen erheblich erleichtert und dadurch ebenfalls die Verarbeitung beschleunigt. Wir bitten alle Arbeitgeber, ab sofort nur noch die neuen Formulare (insbesondere auch für die «Arbeitgeberbescheinigung» und die «Bescheinigung über Zwischenverdienst») zu benutzen und diese nur elektronisch auszufüllen. Die alten Formulare sollen sofort vernichtet werden.
- Anmeldung zur Arbeitsvermittlung: Stellensuchenden welche sich (z.B. infolge Beendigung des Arbeitsvertrages) zur Arbeitsvermittlung anmelden möchten, empfiehlt das KIGA die Anmeldung via eServices so früh wie möglich bzw. vor dem 19. Dezember 2025. Anschliessend ist die Anmeldung zwar per E-Mail, telefonisch oder am Schalter der RAV weiterhin möglich, kann aber erst ab dem 06. Januar 2026 weiterverarbeitet werden. Für Anmeldungen ab 19.12.2025 ist mit deutlich längerer Bearbeitungszeit zu rechnen.
- AVP Dezember 2025: Das Formular «Angaben der versicherten Person» (AVP) für den Monat Dezember 2025 kann bereits ab dem 04. Dezember 2025 und spätestens bis zum Freitag 19. Dezember 2025 eingereicht oder im Job-Room erfasst werden. Dies ermöglicht der Arbeitslosenkasse, eine Auszahlung vor der Systemabschaltung auszulösen. Ab diesem Datum können bis zum 06. Januar 2026 keine Auszahlungen ausgelöst werden. Für Formulare, welche ab 22.Dezember 2025 eingereicht werden, ist mit deutlich längerer Bearbeitungszeit und somit mit Verzögerungen der Auszahlungen zu rechnen.
Nicht auf das neue System umgestellt wird der Bereich «Internationales», in dem insbesondere die «Arbeitgeberbescheinigung international» zur Anwendung kommt. Der aktuelle Prozess wird weitergeführt und die bisherigen Formulare werden weiterverwendet.
Das SECO steht Ihnen bei allfälligen Fragen unter kae-ffe@seco.admin.ch zur Verfügung.