Supreme Court stoppt IEEPA-Zölle – Unsicherheit bleibt

Der US Supreme Court hat gewisse von US-Präsident Donald Trump verhängten Strafzölle für unrechtmässig erklärt. Die US-Regierung reagiert umgehend mit neuen Zollplänen. Für die Schweiz sinkt zwar der Zollsatz einstweilen, doch die handelspolitische Unsicherheit für hiesige Firmen bleibt hoch.

Der Oberste Gerichtshof der USA (US Supreme Court) hat in einer 6-zu-3-Entscheidung entschieden, dass die auf dem International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) basierenden Strafzölle unzulässig sind. US-Präsident Trump habe seine Kompetenzen überschritten, da solche Zölle eine klare Zustimmung des Kongresses erfordern.

Zum Urteil des US Supreme Courts

US-Regierung reagiert mit neuen Zollinstrumenten

Noch am selben Tag kündigte Präsident Trump indes einen neuen globalen Zoll von 10 bzw. 15 Prozent an, gestützt auf Section 122 des Trade Act von 1977. Dieses Instrument erlaubt Zölle von bis zu 15 Prozent für höchstens 150 Tage. Der 10-Prozent-Zoll tritt gemäss Faktenblatt des Weissen Hauses ab dem 24. Februar in Kraft, US-Präsident Trump hatte auf Truth Social ohne Nennung eines konkreten Zeitplans gar einen Aufschlag von 15 Prozent angekündigt. Davon sollen jedoch bestimmte Warengruppe ausgenommen sein, beispielsweise Pharmaprodukte oder Autos. Gleichzeitig hat die Trump-Regierung Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act angekündigt. Damit könnten die USA nach einigen Wochen und mit entsprechender Begründung höhere Zölle gegenüber einzelnen Ländern verhängen und längerfristig festsetzen.

Proclamation: Imposing a Temporary Import Surcharge to Address Fundamental International Payments Problems (20. Februar 2026)
Annex I
Annex II
Executive Order: Ending certain Tariff Actions (20. Februar 2026)
Faktenblatt des Weissen Hauses

Unsicherheit für Schweizer Firmen bleibt hoch

Für die Schweiz soll der bisherige Zollsatz von 15 Prozent entfallen und neu ein Zoll von 10 Prozent gelten. Die  sektorspezifischen Zölle auf Stahl und Aluminium bleiben vom Urteil hingegen unberührt und bestehen weiter.

Trotz der Senkung des allgemeinen Zollsatzes bleibt für die Schweizer Wirtschaft weiterhin unklar, wie der Zugang zum wichtigen US-Markt künftig ausgestaltet wird. Zudem steht im Raum, dass bereits bezahlte US-Zölle rückgefordert werden könnten, wobei sich der Oberste Gerichtshof dazu nicht geäussert hat und daher vieles noch unklar bleibt.

Verhandlungen mit den USA bleiben entscheidend

Die Schweizer Wirtschaft hat ein grosses Interesse an möglichst stabilen und verlässlichen Handelsbeziehungen mit den USA. Deshalb unterstützt economiesuisse den Bundesrat weiterhin in seinem Bestreben, ein rechtlich verbindliches Handelsabkommen zu erreichen.

Parallel dazu bleibt die Schweizer Politik gefordert, die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz zu stärken – etwa durch eine weitere Diversifizierung der Handelsbeziehungen sowie durch den Abbau bürokratischer Hürden im Inland.

Anlaufstellen und Informationen für betroffene Unternehmen 

News-Ticker von economiesuisse

Unser Dachverband economiesuisse zeigt im News-Ticker die handelspolitischen Entscheide der USA auf und erläutert die Tragweite für die Weltwirtschaft mit den möglichen Auswirkungen auf den Schweizer Export und die Wirtschaft.

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Hotline für unternehmensspezifische Fragen

Bei unternehmensspezifischen Fragen zu den Auswirkungen der US-Massnahmen auf das Exportgeschäft, können Sie sich direkt an die eingerichtete Hotline der ExportHelp unseres Partners S-GE wenden:

Telefon: 0844 811 812

Mail: exporthelp@s-ge.com

Webseite: ExportHelp

Bei spezifischen Fragen zu den US-Einfuhrregulierungen und Zöllen auf Importe aus der Schweiz verweisen wir auf die Informationen der US-Zollverwaltung sowie die U.S. Customs and Border Protection helpline: traderemedy@cbp.dhs.gov.

Weiterführende Informationen

Informationsseite des SECO zu den US-Zöllen

Informationsseite von S-GE zu den US-Zöllen

Informationen der US-Zollverwaltung