Stellenmeldepflicht ab 2022

Das WBF hat am 29. November 2021 die Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022 bestätigt. Als Grundlage für die Umsetzung der Stellenmeldepflicht umfasst diese Liste sämtliche Berufsarten ab einer Arbeitslosenquote von 5 Prozent und mehr. Sie tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.

Bereits die Liste 2021 spiegelte den Anstieg der Arbeitslosenquote im Zuge der Covid-19-Pandemie wider. Aufgrund der anhaltend überdurchschnittlichen Arbeitslosenquote in den von der Pandemie am stärksten betroffenen Berufsarten, fallen im Jahr 2022 weitere Berufsarten unter die Stellenmeldepflicht.

Alle Berufsarten, die 2021 meldepflichtig waren, werden auch 2022 der Meldepflicht unterliegen. Zusätzlich werden im Jahr 2022 fünf Berufsarten mit rund 213’000 Erwerbstätigen unter die Stellenmeldepflicht fallen. Die grösste neu meldepflichtige Berufsart bilden die Verkaufskräfte in Handelsgeschäften (ca. 158’000 Erwerbstätige), welche in der Referenzperiode eine Arbeitslosenquote von 5,3 Prozent erreichten. Des Weiteren müssen neu offene Stellen für Fachkräfte in Marketing und Werbung, Grafik- und Multimediadesigner/innen, Lackierer/innen und verwandte Berufe sowie Reiseverkehrsfachkräfte gemeldet werden. Weitere Informationen sowie die vollständige Liste der ab Januar 2022 meldepflichtigen Berufe finden sie hier.

Auf der Website arbeit.swiss wird unter anderem der sogenannte Check-Up 2022 zur Verfügung gestellt - ein Instrument, dass dabei hilft zu bestimmen, ob die ausgeschriebene Stelle meldepflichtig ist oder nicht. Der Check-Up 2022 basiert auf der neuen Liste und gibt die Meldepflicht ab dem 1. Januar 2022 an.