Revidiertes Datenschutzgesetz (DSG) tritt am 1. September 2023 in Kraft

Das Bundesamt für Justiz hat bekannt gegeben, dass das revidierte DSG erst am 1. September 2023 in Kraft tritt. Die formelle Entscheidung des Bundesrates erfolgt später in diesem Jahr.

Aufgrund der technologischen Entwicklung und der steigenden Bedeutung von Daten für Unternehmen und Private wurde das bereits 30 Jahre alte DSG vom Parlament revidiert, auch um den Schweizer Datenschutz auf das Niveau der EU zu bringen. Bis vor kurzem ging man noch davon aus, dass das revidierte DSG bereits ab Mitte 2022 gelten werde. Anfang März wurde nunmehr kommuniziert, dass die Inkraftsetzung erst auf den 1. September 2023 vorgesehen ist.

Diese informelle Übergangsfrist sollten Unternehmen gut nutzen: Mit Inkrafttreten des revidierten DSG könnten wesentliche Neuerungen auf Unternehmen zukommen, so z.B. die Erarbeitung bzw. Anpassung der Datenschutzerklärung auf der Webseite oder die Führung eines Verzeichnisses der Bearbeitungen für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden. Bei einer Verletzung der Datensicherheit muss unter Umständen eine Meldung gemacht werden. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat hierzu die wesentlichsten Neuerungen publiziert.

Zur Meldung des Bundesamtes für Justiz