Regierungsbeschluss i.S. Ausländerzulassung im Umfeld von Corona / Anpassungen

Sehr geehrte Damen und Herren

Vom Amt für Migration und Zivilrecht Graubünden haben wir folgende Mitteilung erhalten:

Vor über einem Monat haben wir Sie über die Handhabung der Arbeitsbewilligungen im Umfeld von Corona informiert. In der Zwischenzeit (Medienmitteilung vom 29. April 2020) hat der Bund eine sogenannte Lockerungsempfehlung kommuniziert, die im Bereich der Arbeitsbewilligungen aber noch restriktiver als die bisherige Praxis des Kantons Graubünden ist. Dies hat leider zu einigen Verwirrungen Anlass gegeben. Wir möchten hiermit ausdrücklich bestätigen, dass wir die notwendigen Arbeitskräfte für die Betriebe im Kanton Graubünden weiterhin und unabhängig des Vertragsdatums im Bewilligungsverfahren oder im Meldeverfahren zulassen, sofern die Tätigkeit nicht verboten ist. Daran hat sich seit Ende März 2020 nichts geändert und gilt auch für diejenigen Branchen, bei denen per 27. April 2020 der Lockdown aufgehoben wurde bzw. per 11. Mai 2020 aufgehoben wird.

Am 5. Mai 2020 hat die Regierung des Kantons Graubünden beschlossen, dass ab 11. Mai 2020 zusätzlich der Familiennachzug für Angehörige von Schweizerinnen und Schweizer sowie von EU-/EFTA-Bürgerinnen und –Bürgern wieder bewilligt werden kann, sofern die üblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Wichtig dabei ist aber weiterhin, dass vorgängig analog der bisher bewilligten Arbeitskräfte eine Zusicherung beantragt wird, damit eine Einreise durch die Grenzbehörden ermöglicht wird. Noch nicht möglich ist eine Einreise von visumspflichtigen Personen.

Freundliche Grüsse

Dr. iur. Marco Ettisberger
Sekretär