Neue Formulare bei der Arbeitslosenversicherung

Bei den Arbeitslosenkassen erfolgte für die Abrechnung der Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung bereits 2023 und 2024 die Umstellung auf ein neues Auszahlungssystem (ASAL 2.0). Per Januar 2026 wird nun auch die Arbeitslosenentschädigung auf das neue System umgestellt, wofür neue Formulare erstellt wurden. Diese neuen Formulare stehen ab Oktober 2025 zur Verfügung.

Seit 2017 arbeitet das SECO zusammen mit den Arbeitslosenkassen und den weiteren Durchführungsstellen der Arbeitslosenversicherung an der Entwicklung eines neuen Auszahlungssystems zur Abwicklung der Leistungen der ALV (ASAL 2.0). In den Jahren 2023 und 2024 wurde für die Teilbereiche Kurzarbeits-, Schlechtwetter- und Insolvenzentschädigung bereits auf das neue System umgestiegen.

2026 wird nun die SAP-basierte Lösung auch für den Hauptbereich der Arbeitslosenentschädigung eingeführt. Die Umstellung auf ASAL 2.0 bringt zahlreiche Änderungen mit sich. Unter anderem wurden die Formulare der Arbeitslosenentschädigung überarbeitet und neu gestaltet. Die Formulare werden neu anhand eines QR-Codes erkannt, die Angaben mittels einer Schrifterkennungssoftware gelesen und direkt ins ASAL 2.0 übertragen.

Aus diesem Grund ist die identische Darstellung der Felder und des QR-Codes unentbehrlich und die bisherigen Formulare können ab Januar 2026 nicht mehr berücksichtigt werden. Für eine effiziente Datenverarbeitung ab Januar 2026 werden die neuen Formulare vorgängig zur Verfügung gestellt und auf der Webseite arbeit.swiss aufgeschaltet.

Damit auch Arbeitgebende, welche Formulare aus ihrer Software generieren, diese entsprechend anpassen können, stehen auch die beiden Formulare «Arbeitgeberbescheinigung» und «Bescheinigung über Zwischenverdienst» unter «Neue Formulare ALE ab Oktober 2025» im Voraus zur Verfügung. Bitte nutzen Sie ab dem Oktober 2025 diese neuen Dokumente.

Nicht auf das neue System umgestellt wird der Bereich «Internationales», in dem insbesondere die «Arbeitgeberbescheinigung international» zur Anwendung kommt. Der aktuelle Prozess wird weitergeführt und die bisherigen Formulare werden weiterverwendet.

Die Einführung von ASAL 2.0 erfordert Ende 2025 einen Unterbruch von Systemen. Sowohl der Job-Room mit den eServices für Stellensuchende, Arbeitgeber und private Arbeitsvermittler als auch die Applikation AVAM (Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik) für die RAV/LAM/KAST müssen vom 19. Dezember 2025 bis am 6. Januar 2026 heruntergefahren werden.

Das SECO steht Ihnen bei allfälligen Fragen unter kae-ffe@seco.admin.ch zur Verfügung.

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