Lohnabgaben steigen nicht: Positive Beschlüsse des Bundesrats zur 13. AHV-Rente

Der Bundesrat hat das Vorgehen bei der 13. AHV-Rente festgelegt. Die 13. Rente soll ab 2026 ausgerichtet und über eine Anhebung der Mehrwertsteuer finanziert werden. Auf höhere Lohnbeiträge einseitig zulasten der Arbeitnehmenden verzichtet der Bundesrat. Die Botschaft an das Parlament mit den detaillierten Massnahmen folgt im Herbst. Der Eckwerte-Beschluss des Bundesrats ist positiv.

Der Bundesrat hat beim Beschluss der Eckwerte zur Finanzierung der 13. AHV-Rente die Positionen der Wirtschaft berücksichtigt. Er verzichtet auf höhere Lohnbeiträge und will die Zusatzrente ganz über eine Anhebung der Mehrwertsteuer finanzieren. Dieser Finanzierungsweg ist der ausgewogenste, weil die von der 13. Rente Begünstigten – die Rentenbezüger:innen – so ebenfalls zur Finanzierung der Rente beitragen. Wie hoch die Anhebung der Mehrwertsteuer ausfällt, hat der Bundesrat noch nicht entschieden. Der Entscheid erfolgt bis zum Herbst, wenn der Bundesrat die Botschaft an das Parlament vorlegen will. Als Grundsatz soll dabei gelten, dass die 13. Rente finanziert ist und der AHV-Fonds für die Finanzierung nicht in Anspruch genommen wird. Die 13. Rente soll jährlich einmal ausbezahlt werden, und zwar immer im Dezember. Die erste Auszahlung erfolgt im Dezember 2026.

Der Entscheid des Bundesrats erfolgt auch auf Grundlage der neuen, korrigierten AHV-Finanzperspektiven (Neue AHV-Zahlen lösen das Grundproblem nicht). Die finanzielle Lage der AHV stellt sich bekanntlich etwas besser dar, auch die Kosten der 13. Rente sind etwas tiefer. Der Bundesrat setzt deshalb auf eine einzige Finanzierungsquelle (Mehrwertsteuer), nachdem er in der Vernehmlassung im Frühling noch eine Mischfinanzierung vorgeschlagen hatte.

Unverändert ist der Beschluss, die wegen der Zusatzrente höheren Zahlungen des Bundes an die AHV nicht vollständig auszurichten: statt 20,2 Prozent der jährlichen AHV-Ausgaben soll der Bund in den kommenden Jahren «nur» 19,5 Prozent finanzieren. Die Senkung des Bundesbeitrags bedeutet keine tieferen Ausgaben: die Ausgaben steigen wegen der Demografie kräftig und einen Teil der 13. Rente (500 Millionen Franken bis 2030) will der Bundesrat mitfinanzieren. Die AHV bleibt mit jährlichen Zahlungen von weit über 10 Milliarden Franken der mit Abstand grösste Ausgabenposten des Bundes. Im Interesse des klammen Bundeshaushalts und anderer wichtiger Ausgaben, z.B. für die Armee, verzichtet der Bundesrat dennoch auf eine volle Mitfinanzierung.

Die Entscheide des Bundesrats und insbesondere der Verzicht auf zusätzliche Lohnabgaben sind positiv. Das Bundesparlament wird in der Wintersession 2024 und in der Frühjahrssession 2025 die Vorlage beraten. Dabei wird auch zu diskutieren sein, ob die 13. Rente vorläufig überhaupt finanziert werden soll oder ob für die zusätzlichen Zahlungen der AHV-Fonds in Anspruch genommen werden kann.

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