Kurzarbeitsentschädigung: Erhöhung der Bezugsdauer auf 24 Monate
Der Bundesrat hat die Bezugsdauer für die Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate innerhalb einer zweijährigen Rahmenfrist für den Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Juli 2026 erhöht. Hier finden Sie ergänzende Informationen des SECO zu den entsprechenden Voraussetzungen.
Für die Arbeitslosenversicherung ist es wichtig, dass die Unternehmen, welche Kurzarbeit anwenden oder dies vorsehen, rasch und einheitlich über die geltenden Voraussetzungen informiert werden. Das SECO stellt entsprechend die folgenden ergänzenden Informationen zur Erhöhung der Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate zur Verfügung:
- Ziel der Massnahme ist die Stabilisierung von Beschäftigung und Know-how sowie eine erhöhte Planungssicherheit
- Bezugsdauer: 24 Monate im Zeitraum 01.11.2025 bis 31.07.2026
- die Anspruchsvoraussetzungen bleiben unverändert, Prüfung durch die zuständigen Behörden im Einzelfall
- Nach 24 Monaten ohne Unterbruch in derselben Rahmenfrist gilt eine Wartefrist von 6 Monaten, bevor eine neue Rahmenfrist eröffnet werden kann
- Betriebe nahe bei 18 Monaten erhalten bis zu 6 Monate zusätzlich, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind
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