Jetzt für die Founder- und Tech-Startup-Awards 2023 bewerben!

Am 25. Oktober verleiht das Jungunternehmenforum den Founder-Award Graubünden und den Tech-Startup-Award Südostschweiz. Beide Preise sind mit 3'000 Franken dotiert und alle Finalist:innen erhalten Medienpräsenz und einen professionellen Videoclip über ihr Unternehmen. Bis am 31. August 2023 können sich Startups für die Awards bewerben. 

Founders Night 2023


Handelskammer und Arbeitgeberverband Graubünden unterstützt als Partner auch die diesjährige Founders-Night Graubünden des Jungunternehmenforums am 25. Oktober 2023. Neben der Verleihung des Founder-Award Graubünden wird auch der Tech-Startup-Award Südostschweiz verliehen. Beide Preise sind mit 3'000 Franken dotiert. Zudem geniessen alle Finalist:innen die ungeteilte Aufmerksamkeit der Medien und erhalten einen professionellen Videoclip über ihr Unternehmen.

Mit Meisser Vermessungen AG, konnte sich ein Mitglied der HKGR unter die drei letztjährigen Finalisten der Founders-Night qualifizieren. Hier die Videoclips aller Finalist:innen 2022. 

Diese Anforderungen müssen die Bewerber:innen für den Founder-Award Graubünden erfüllen:

  • Gründerin, Startup-Unternehmer, KMU-Nachfolgerin oder Unternehmer mit einem innovativen und einzigartigen Produkt.
  • Das Unternehmen hat seinen Sitz im Kanton Graubünden.
  • Das Unternehmen ist bereits auf dem Markt tätig (mindestens 6 Monate, maximal 5 Jahre).
  • Das Unternehmen beschäftigt mindestens eine Vollzeitstelle.
  • Der Gründer, die Gründerin ist Urheber:in der Geschäftsidee und trägt das wirtschaftliche Risiko.
     

Zur Bewerbung für den Founder-Award Graubünden
 

Diese Anforderungen müssen die Bewerber:innen für den Tech-Startup-Award Südostschweiz erfüllen:

  • Startup-Unternehmer:in mit einem Produkt oder einer softwarebasierten Dienstleistung aus dem Tech-Bereich.
  • (Haupt-)Sitz in der Südostschweiz (mind. 50% Sozialabgaben in der Südostschweiz).
  • Prototyp/MVP ist verfügbar oder das Startup ist bereits auf dem Markt tätig (max. 5 Jahre).
  • Mindestens eine Vollzeitstelle (kein Hobby- oder Studentenprojekt).
  • Der Gründer/die Gründerin ist Urheber der Geschäftsidee und trägt das wirtschaftliche Risiko mit.
  • Innovative und skalierbare Idee. Herstellung und Produktion im Kanton kann Vorteile bei der Bewertung bringen.
     

Zur Bewerbung für den Tech-Startup-Award Südostschweiz