HK-News vom 27. Mai 2021

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie erhalten hiermit neue Informationen zur Corona-Pandemie:

Weiterer Öffnungsschritt ab 31. Mai 2021

An seiner gestrigen Sitzung hat der Bundesrat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Aufgrund der verbesserten epidemiologischen Lage geht der Öffnungsschritt weiter, als noch in der Konsultation vorgeschlagen. Ab Montag, 31. Mai 2021, gelten insbesondere folgende Lockerungen:

  • Die Homeoffice-Pflicht wird für Betriebe, die einmal pro Woche testen, in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Die Rückkehr der Belegschaft ins Büro soll schrittweise erfolgen.
  • Geimpfte und Genesene sind für sechs Monate von der Quarantäne (Kontakt und Reise) ausgenommen.
  • Für Publikumsveranstaltungen gilt eine Limite von maximal 100 Personen in Innenräumen und maximal 300 Personen draussen, dabei darf die Hälfte der räumlichen Kapazitäten genutzt werden.
  • Veranstaltungen ohne Publikum (z.B. Vereinsanlässe und Führungen sowie Hochzeits- und Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumen stattfinden) sind mit maximal 50 Personen (innen und aussen) möglich.
  • Für private Treffen gilt eine Limite von maximal 30 Personen in Innenräumen und maximal 50 Personen draussen.
  • Restaurants können auch die Tische im Innenbereich wieder besetzen, dabei gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal 4 Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten sowie Sitzpflicht. Zudem sind auf Aussenterrassen wieder Sechsertische möglich.
  • Im Amateursport und in der Laienkultur wird die Gruppengrösse unter Auflagen auf maximal 50 Personen erhöht.
  • Thermalbäder und Wellnesseinrichtungen dürfen unter Auflagen wieder öffnen.

 

Eine Übersicht der ab 31. Mai 2021 geltenden Massnahmen finden Sie hier, hilfreich sind zudem die veröffentlichten FAQ.

Der Bundesrat will zudem schrittweise aus den ausserordentlichen Stabilisierungsmassnahmen aussteigen. Diese werden aber nicht abrupt eingestellt. Corona-Erwerbsausfallentschädigungen stehen bis Ende 2021 zur Verfügung. Die Kurzarbeitsentschädigungen bleiben über 2021 hinaus erhalten.

Freundliche Grüsse

Elia Lardi