HK-News vom 25. Januar 2021

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie erhalten hiermit neue Informationen zur Corona-Pandemie:

1. Bund

- Kurzarbeitszeitentschädigung (KAE)

Der Bundesrat hat den bereits bestehenden Massnahmenkatalog im Bereich Kurzarbeit erweitert:

  • Um weitere Hürden für die KAE abzubauen und die Liquidität von Unternehmen zu verbessern, wird rückwirkend ab 1. September 2020 und bis zum 31. März 2021 ganz von einer Karenzzeit abgesehen;
  • Die maximale Bezugsdauer von KAE bei mehr als 85 Prozent Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden wird rückwirkend für den Zeitraum 1. März 2020 bis und mit 31. März 2021 aufgehoben;
  • Der Anspruch auf KAE wird auf weitere Anspruchsgruppen ausgeweitet: So für Personen in befristeten Arbeitsverhältnissen. Zudem erhalten auch Lernende in Betrieben, welche aufgrund einer behördlichen Anordnung schliessen mussten - subsidiär zu anderen finanziellen Unterstützungsleistungen - Anspruch auf KAE. Die Unternehmen können für diese Anspruchsgruppen ab Abrechnungsperiode Januar 2021 KAE beantragen. Diese Ausweitung der Anspruchsgruppen ist bis zum 30. Juni 2021 befristet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Webseite des KIGA Graubünden, wo es unter 081 257 67 00 auch eine Hotline gibt.

2. Kanton

- Testkonzept Graubünden

Mit der von der Bündner Regierung verabschiedeten Impf- und Teststrategie will der Kanton aktiv die Pandemie bekämpfen. Neben dem Aufbau einer kantonsweiten Struktur mit regionalen Impf- und Testzentren ist dabei auch der Einbezug der Bündner Unternehmen und deren Mitarbeitenden ein zentrales Element, um gezielt und wiederholt zu testen. Durch diese Betriebstestungen sollen möglichst viele asymptomatische Personen erkannt und damit Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden:

  • Jeder teilnehmende Arbeitnehmer erhält aufgrund eines Fragebogens ein Risikoprofil, welches die Testfrequenz definiert;
  • Zur Anwendung gelangen einfache und schmerzfreie Speicheltests, die ohne Medizinalpersonen durchgeführt werden können;
  • Teilnehmende Betriebe erhalten Erleichterungen bei Mitarbeitern mit engem Kontakt zu positiv Getesteten, indem diese sich statt einer Quarantäne während 10 Tagen täglich einem Speicheltest unterziehen müssen;
  • Die Kosten für die Unternehmen sind dank Subventionierung durch den Kanton und dank dem einfachen Verfahren tief (derzeit maximal CHF 8.50 pro Test).

Falls Ihr Unternehmen an einer Teilnahme interessiert ist, finden Sie auf der Homepage des Kantons eine ausführliche Sammlung von Fragen und Antworten zu den Betriebstestungen. Zudem besteht die Möglichkeit, sich die wichtigsten Elemente der Betriebstestungen im Rahmen einer Videokonferenz mit dem Kanton erklären zu lassen. Die vorgesehenen Termine sowie die Einwahldaten finden Sie hier.

- Kantonale Härtefallverordnung

Der Bundesrat hat am 13. Januar 2021 die Bedingungen gelockert, die ein Unternehmen erfüllen muss, um Härtefallhilfe zu erhalten. Der Kanton hat erste Informationen zur angepassten Umsetzung dieser Härtefallhilfen mit folgenden Eckpunkten kommuniziert:

  • Der Kanton Graubünden unterstützt Unternehmen mit mehr als 40% Umsatzrückgang oder solche, die für über 40 Tage behördlich schliessen mussten, in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen;
  • Das Gesuchsformular ist auf der Webseite www.haertefallmassnahmen-gr.ch abrufbar. Damit die Gesuche rasch geprüft werden können, müssen die Unternehmen alle erforderlichen Unterlagen einreichen und die benötigten Angaben machen. Vor Ausfüllen und Einreichung des Gesuchs geben die Webseite des Kantons sowie das Factsheet die notwendigen Erläuterungen;
  • Der Kanton Graubünden entschädigt Härtefälle mit einem Betrag von 50% des Fixkostenanteils beim Umsatzrückgang;
  • Das einzige Zusatzkriterium im Vergleich zum Bund ist, dass bei behördlich geschlossenen Betrieben eine Umsatzrückgangsgrenze von 15% gilt;
  • Für Betriebe, die nicht geschlossen oder teilgeschlossen sind, gelten spezifische Bestimmungen, welche im Factsheet erläutert sind;
  • Informationen für den Detailhandel (von der behördlichen Schliessung ab 18. Januar 2021 betroffen) folgen zu einem späteren Zeitpunkt. Unternehmen aus dem Detailhandel (ausser bei mehr als 40% Umsatzverlust) sollen noch keine Gesuche einreichen.

Fragen zu den Härtefallhilfen können direkt an haertefall@gr.ch gerichtet werden.

3. Reminder Umfrage

Bereits über 400 Mitglieder der Dachorganisationen der Wirtschaft Graubünden haben an der Umfrage zur wirtschaftlichen Situation teilgenommen. Die Umfrage kann noch bis zum 26. Januar 2021 um 12:00 Uhr ausgefüllt werden und sollte nicht mehr als 10 Minuten in Anspruch nehmen. Über weitere Teilnehmer freuen wir uns sehr, damit sich die HKGR auch aufgrund der Umfrageergebnisse weiterhin für ihre Mitglieder einsetzen kann.

Link zur Umfrage

Freundliche Grüsse

Elia Lardi, Geschäftsführer