HK-News vom 24. Juni 2021
Sehr geehrte Damen und Herren
Gerne informieren wir Sie über Neuerungen im Rahmen der Corona-Pandemie:
1. Weiterer Öffnungsschritt ab 26. Juni 2021
Der Bundesrat hat einen weiteren Öffnungsschritt beschlossen. Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemischen Lage und des Fortschritts der Impfkampagne gelten ab Samstag, 26. Juni 2021, insbesondere folgende Lockerungen:
- Die Homeoffice-Pflicht wird aufgehoben und wieder durch eine Homeoffice-Empfehlung ersetzt; das Arbeiten vor Ort wird nicht mehr an die Pflicht zum repetitiven Testen gebunden;
- Keine Beschränkung der Anzahl Gäste pro Tisch in Restaurants;
- Läden, Freizeitbetriebe oder Sporteinrichtungen können ihre Kapazität wieder voll ausnutzen;
- Keine Beschränkungen der Kapazität und Anzahl Personen sowie keine Maskenpflicht bei Grossveranstaltungen mit Covid-Zertifikat. An Veranstaltungen ohne Covid-Zertifikat gelten weiterhin eine Beschränkung auf zwei Drittel der Kapazität sowie maximale Besucherzahlen;
- Diskotheken und Tanzlokale können wieder öffnen, wenn der Zugang auf Personen mit Covid-Zertifikat beschränkt wird;
- Die Maskenpflicht im Freien wird aufgehoben. Die Empfehlungen des BAG gelten jedoch weiterhin: wo ein Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, soll eine Maske getragen werden. In Innenbereichen von öffentlich zugänglichen Einrichtungen gilt grundsätzlich weiterhin eine generelle Maskenpflicht;
- Die generelle Maskenpflicht an der Arbeit wird ebenfalls aufgehoben. Im Rahmen der Fürsorgepflicht entscheiden die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, wo und wann das Tragen einer Maske am Arbeitsplatz weiterhin nötig ist.
Eine Übersicht der ab 26. Juni 2021 geltenden Massnahmen finden Sie hier, hilfreich sind zudem die veröffentlichten FAQ.
2. Verlängerung Kurzarbeitsentschädigung
Der Bundesrat hat zudem die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf 24 Monate erhöht und das vereinfachte Verfahren bis zum 30. September 2021 verlängert. Gleichzeitig wird die KAE für Lernende, befristete Arbeitsverhältnisse und Arbeit auf Abruf bis am 30. September 2021 verlängert, sofern die betriebliche Tätigkeit durch behördlich angeordnete Massnahmen (z.B. Kapazitätsbeschränkungen) weiterhin erheblich eingeschränkt ist.
Auf eine Verlängerung der Aufhebung der Karenzzeit wurde verzichtet. Somit gilt ab dem 1. Juli 2021 wieder eine Karenzzeit von einem Tag.
3. Verlängerung Corona-Erwerbsersatz
Die Rechtsgrundlagen für den Corona-Erwerbsersatz sind neu bis zum 31. Dezember 2021 gültig (bisher: 30. Juni 2021). Die Anmeldefrist für den Leistungsbezug wurde neu auf den 31. März 2022 festgelegt.
4. Härtefallhilfen für April, Mai und Juni 2021
Die Frist für das erste Gesuch für Corona-Härtefallhilfen läuft am 30. Juni 2021 ab. Unternehmen, welche bereits ein Gesuch für Härtefallhilfen gestellt sowie eine Beitragsverfügung erhalten haben, können über das Online-Formular weitere pandemiebedingte Umsatzverluste für die Monate April bis Juni 2021 einreichen.
Voraussetzungen für die Einreichung und eine weitere Unterstützung sind, dass das Unternehmen:
- entsprechende pandemiebedingte Umsatzverluste in den Monaten April bis Juni 2021 gegenüber den jeweiligen Monaten der Jahre 2018/2019 erlitten hat;
- das ordentliche Gesuch für Härtefallmassnahmen (Frist: 30. Juni 2021) gestellt und eine positive Beitragsverfügung erhalten hat;
- die Frist zur Einreichung des Online-Formulars mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen einhält (Frist: 15. August 2021).
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Kantons sowie im zusätzlichen Factsheet. Fragen im Zusammenhang mit Härtefallgesuchen können an haertefall@gr.ch gerichtet werden.
Mit freundlichen Grüssen
Elia Lardi
Geschäftsführer