HK-News vom 15. Dezember 2020

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie erhalten hiermit neue Informationen zur Corona-Krise:

1. Bund

Der Bundesrat hat seine Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronovirus erneut verstärkt:

- Frühere Polizeistunde: Restaurants und die meisten anderen Angebote wie Läden, Museen oder Sportanlagen müssen bereits um 19 Uhr schliessen. An Sonntagen und Feiertagen dürfen nur die Restaurants öffnen. Kantonen mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung ist es erlaubt, die Sperrstunde bis auf 23 Uhr auszuweiten.

- Veranstaltungen: Die meisten öffentlichen Veranstaltungen sind verboten. Erlaubt bleiben religiöse Feiern bis 50 Personen, Beerdigungen in Familien- und engen Freundeskreis, Parlamentssitzungen und politische Kundgebungen.

- Private Treffen: Es gibt keine zusätzliche Beschränkungen. Damit dürfen sich weiterhin bis zu 10 Personen treffen. Auch Kinder müssen mitgezählt werden. Zudem empfiehlt der Bundesrat dringend, Treffen auf zwei Haushalte zu beschränken.

Die Massnahmen wurden ab Samstag, 12. Dezember 2020 in Kraft gesetzt und sind bis zum 22. Januar 2021 befristet.

- Der Bundesrat hat im Zuge der Ausweitung der Massnahmen gegen die Corona-Pandemie auch über die wirtschaftlichen Folgen diskutiert. Aufgrund der nötigen behördlichen Eingriffe will er in Übereinstimmung mit der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK-S) seine Möglichkeiten erweitern, um wirtschaftliche Schäden abzufedern. Er schlägt dem Parlament deshalb vor, das Härtefallprogramm um insgesamt 1500 Millionen Franken auf 2500 Millionen Franken aufzustocken. Er möchte zudem die Möglichkeit erhalten, bei Bedarf die Anspruchsvoraussetzungen für die Härtefall-Hilfen anzupassen – dies zusätzlich für Unternehmen, die aufgrund von behördlichen Massnahmen für mehrere Wochen schliessen müssen oder erhebliche Einschränkungen ihrer betrieblichen Tätigkeit erleiden.

2. Kanton

Die vom Kanton Graubünden am 4. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen bleiben weiterhin in Kraft, sie gehen jenen des Bundes vor. In Berichtigung der seinerzeitigen Mitteilung bleiben diese kantonalen Massnahmen in Kraft bis Donnerstag, 17. Dezember 2020, 24.00 Uhr.

Freundliche Grüsse

Dr. iur. Marco Ettisberger