HK-News vom 15. April 2021

Sehr geehrte Damen und Herren

Sie erhalten hiermit neue Informationen zur Corona-Pandemie:

Weiterer Öffnungsschritt ab 19. April 2021

Obschon der Bundesrat die Lage der Corona-Pandemie weiterhin als fragil beurteilt, hat er an seiner gestrigen Sitzung einen weiteren Öffnungsschritt per 19. April 2021 beschlossen:

  • Aussenterrassen von Restaurants und Bars dürfen unter Einhaltung von Schutzmassnahmen (insbesondere Öffnungszeiten, Sitz-, Abstands- oder Abschrankungspflicht, Aufnahme von Kontaktdaten, maximal vier Personen pro Tisch, Ablegen der Maske nur während Konsumation) geöffnet werden; da viele Gastrobetriebe mit dieser Regelung nicht kostendeckend wirtschaften können, wird die wirtschaftliche Unterstützung der ganzen Branche wie bisher weitergeführt.
  • Innenbereiche von öffentlich zugänglichen Freizeit- und Unterhaltungsbetrieben dürfen unter Einhaltung insbesondere der Masken- und Abstandspflicht öffnen. Weiterhin geschlossen bleiben dagegen die Innenbereiche von Wellnessanlagen und Freizeitbädern.
  • Veranstaltungen mit Publikum (draussen mit maximal 100 Personen, drinnen mit maximal 50 Personen) wie etwa Fussballspiele, Kinos, Theater oder Konzerte sind unter Einschränkungen (insbesondere Kapazitätsbeschränkungen, Sitz-, Abstands- und Maskenpflicht) wieder möglich.
  • Andere Veranstaltungen sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen (z.B. Führungen in Museen, Vereinstreffen, etc.) sind wieder erlaubt; auch hier gelten Kapazitätsbeschränkungen sowie die Masken- und Abstandspflicht.
  • Präsenzunterricht an Hochschulen und Weiterbildungen mit maximal 50 Personen sind mit Kapazitätsbeschränkungen sowie Masken- und Abstandspflicht wieder möglich.

 

Weiterhin bestehen bleiben dagegen die Homeoffice-Pflicht sowie die Obergrenze von maximal 10 Personen für private Treffen drinnen und maximal 15 Personen draussen. Die Erleichterungen bei der Kontaktquarantäne für Mitarbeitende von Unternehmen, welche an Betriebstestungen teilnehmen, bestehen im Kanton Graubünden bereits seit Beginn der kantonalen Betriebstestungen.

Eine Übersicht, der ab dem 19. April geltenden Massnahmen finden Sie hier, hilfreich sind zudem die veröffentlichten FAQ.

Freundliche Grüsse

Elia Lardi